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»Kettensägen«-Prozess: Lehmann akzeptiert Schuldspruch

Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat - und wird wohl deutlicher schneller urteilen als geplant.

Auftakt im Berufungsprozess gegen Jens Lehmann
Lehmann betritt den Gerichtssaal. Foto: Sven Hoppe/DPA
Lehmann betritt den Gerichtssaal.
Foto: Sven Hoppe/DPA

Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert. Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Das Landgericht München II muss nun nur noch darüber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfällt. Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, werden nun doch nicht gehört. Voraussichtlich noch heute solle ein Urteil fallen, sagte Gerichtssprecher Laurent Lafleur. 

Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. 

Der Strafrahmen, den das Gericht nun nach der Einigung in Aussicht stellte, beträgt 130 bis 170 Tagessätze zu je 900 Euro. Damit kann Lehmann auf eine deutlich geringere Geldstrafe hoffen. 

© dpa-infocom, dpa:240927-930-245127/1