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Kein Schmerzensgeld wegen defekter Zugtoilette

Trier (dpa) – Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen.

Stunden ohne Toilette - eine Frau klagt gegen die Bahn vor dem Landgericht Trier, weil sie auf einer zweistündigen Zugfahrt n
Stunden ohne Toilette - eine Frau klagt gegen die Bahn vor dem Landgericht Trier, weil sie auf einer zweistündigen Zugfahrt nicht auf Toilette konnte, da diese defekt war. Foto: Harald Tittel/Archiv
Stunden ohne Toilette - eine Frau klagt gegen die Bahn vor dem Landgericht Trier, weil sie auf einer zweistündigen Zugfahrt nicht auf Toilette konnte, da diese defekt war. Foto: Harald Tittel/Archiv

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