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Kein Anspruch auf Vaterschaftstest - Klägerin scheitert

Karlsruhe (dpa) - Ist dieser Mann mein Vater? Eine 66 Jahre alte Frau wird auf die quälende Frage wohl keine Antwort mehr bekommen - sie scheiterte mit ihrer Verfassungsklage. Dabei ging es um die Möglichkeit, den heute fast 90-Jährigen zum Gentest zu zwingen.

Vaterschaftstest im Genlabor: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Frau einen Mann, den sie für ihren Vate
Vaterschaftstest im Genlabor: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Frau einen Mann, den sie für ihren Vater hält, nicht zum DNA-Test zwingen kann. Foto: Boris Roessler/Illustration
Vaterschaftstest im Genlabor: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Frau einen Mann, den sie für ihren Vater hält, nicht zum DNA-Test zwingen kann. Foto: Boris Roessler/Illustration

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