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Kampf gegen Kindesmissbrauch: Mehr Rechte für Ermittler

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch haben es Ermittler bisher schwer, sich in Internetforen einzuschleichen, auf denen sich die Täter tummeln. Das soll sich nun ändern.

Kampft gegen Kinderpornografie
Ein Screenshot einer Login-Seite der Kinderpornografie-Plattform »Elysium«. Foto: Arne Dedert/dpa
Ein Screenshot einer Login-Seite der Kinderpornografie-Plattform »Elysium«. Foto: Arne Dedert/dpa

BERLIN. Ermittler sollen beim Kampf gegen Kindesmissbrauch deutlich mehr Möglichkeiten bekommen. Im Bundestag soll an diesem Freitag ein Gesetz verabschiedet werden, das schon den Versuch unter Strafe stellt, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen.

Außerdem sollen sich verdeckte Ermittler künftig mit künstlich erzeugten Videos von sexuellem Kindesmissbrauch in Internetforen einschleichen dürfen.

Hintergrund ist, dass für den Zugang zu solchen Portalen oft verlangt wird, selbst Bilder und Videos hochzuladen. Wenn sich die Taten nicht anders aufklären lassen, soll es künftig erlaubt sein, solche Videos am Computer herzustellen und mit Zustimmung eines Gerichts zu veröffentlichen. Dabei dürfen aber keinerlei Abbildungen von echten Kindern verwendet werden.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warb für die Pläne. Wenn sich Ermittler mit künstlichen Missbrauchsvideos Zugang zu Internetforen verschafften, bewegten sie sich zwar an der Grenze des Rechtsstaats. »Aber wir sollten uns dieser Möglichkeit der Verbrechensbekämpfung nicht berauben«, betonte Rörig.

Zugleich dürften computergenerierte Darstellungen von Kindesmissbrauch »nur als Ultima Ratio in Umlauf gebracht werden« - und zwar dann, wenn die Ermittler die Hoffnung hätten, den Missbrauch eines Kindes aktuell zu beenden. Die Angst, künstliche Bilder könnten die Täter »anheizen«, dürfe kein Argument sein, Kinder nicht zu retten.

Auch der Kinderschutzbund sprach sich trotz zahlreicher Bedenken dafür aus, im Kampf gegen Kindesmissbrauch auch Lockvögel und animierte Bilder einzusetzen. »Unser Rechtsstaat muss auch im Netz handlungsfähig bleiben«, forderte Verbandspräsident Heinz Hilgers. Derzeit könnten Täter im sogenannten Darknet »völlig ungeniert und unbehelligt Gewaltdarstellungen austauschen«.

Der Großteil des Bildmaterials, das sexuelle Gewalt an Kindern zeige, werde in Tauschbörsen gehandelt, sagte Hilgers der Deutschen Presse-Agentur. Diese verlangten oft eine »Keuschheitsprobe«, also dass Teilnehmer selbst Videos und Fotos hochladen. »In diese Kreise drangen Ermittler bislang nicht vor, da sie dazu selbst eine Straftat hätten begehen müssen.« (dpa)