Die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erwartet künftig jährlich eine dreistellige Zahl von Verfahren gegen Anbieter illegalen Glücksspiels im Internet. Die ersten Schreiben an größere illegale Anbieter seien bereits versendet worden, teilte die Behörde in Halle mit. Priorität hätten besonders große und bekannte Anbieter, die stark werben.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Sachsen-Anhalt) hat zum 1. Juli die Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet übernommen. Sie kann den Angaben zufolge Zwangsgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Möglich sind zudem Zahlungsstopps an die Anbieter und Internet-Sperren.
Zweitlotterieanbieter Lottoland im Visier
Ein solches IP-Blocking-Verfahren laufe aktuell bereits. »Es sind Aufforderungsschreiben an die ersten Provider ergangen, dass die Internet-Seiten des größten Zweitlotterieanbieters Lottoland eingestellt werden müssen und gesperrt werden müssen«, sagte GGL-Vorstand Schwanke. Das Unternehmen Lottoland und seine Tochtergesellschaft Lottohelden böten seit Jahren in Deutschland illegales Glücksspiel an. Viele Verbraucher glaubten, dass sie an Lotto teilnehmen. Das sei aber nicht der Fall.
»Wenn sie bei Lottoland und Lottohelden spielen, dann wetten sie auf den Ausgang des Lottos des deutschen staatlichen Lotterieanbieters, der lizensiert ist«, sagte Schwanke weiter. Die Quoten seien dabei undurchsichtig und Spieler könnten nicht sicher sein, an ihren Gewinn zu kommen. Trotz Verboten von Werbung und Zahlungsblockierungen seien die Seiten weiter abrufbar.
Klagen gegen Untersagungsverfügungen
Die Lottoland Gruppe (»Lottoland«, »Lottohelden«) hält die GGL-Pläne, Internetprovider aufzufordern, Angebote von Lottoland zu sperren, für rechtswidrig. »Gegenüber Anbietern im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa sind Sperranordnungen generell verboten«, erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme. Die Gruppe bemühe sich seit 2017 um deutsche Erlaubnisse. Die Anträge seien bis heute nicht beschieden oder abgelehnt, die Verfahren liefen somit unverändert. Der Mitteilung zufolge klagen die maltesischen Lottoland-Gesellschaften gegen Untersagungsverfügungen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt und Hannover. Urteile stünden noch aus. Lottoland halte diverse Lizenzen in europäischen Staaten, unter anderem in Malta, Großbritannien, Irland und Schweden.
White List mit zugelassenen Anbietern
Um illegales von legalem Glücksspiel zu unterscheiden, wird eine sogenannte White List mit in Deutschland zugelassenen Anbietern etwa von virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, Sportwetten und Online-Casinospielen geführt. Wer nicht darauf steht, gilt als illegal. Die Veranstalter und Vermittler des Glücksspiels sowie die Werbetreibenden würden im ersten Schritt darauf hingewiesen, dass es sich um ein illegales Glücksspiel handelt, das eingestellt werden muss, sagte GGL-Vorstand Benjamin Schwanke. Wenn das nicht erfolge, könne ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
»Aus der Erfahrung der Vergangenheit, dadurch dass viele Glücksspielanbieter im Ausland ansässig sind, ist es schwierig, sie zu erreichen«, sagte Schwanke weiter. Tatsächlich an das Zwangsgeld zu kommen, sei kompliziert. Deshalb werde in Kooperation mit Dienstleistern wie Kreditkarteninstituten und Banken auf die Zahlungsunterbindung (Payment Blocking) gesetzt. Bis zur Mitte des Jahres sei für das Verfahren das Land Niedersachsen zuständig gewesen und habe auch schon beachtliche Erfolge erzielen können.
Die Glücksspielbehörde kündigte an, auch konsequent Strafanzeigen wegen illegalen Glücksspiels und der Werbung dafür zu stellen. »Wir werben in Sachsen-Anhalt auch dafür, dass eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft hier in Halle an der Saale für das Internet-Glücksspiel aufgebaut wird, weil wir davon ausgehen, dass wir eine hohe Anzahl von Strafanzeigen abgeben werden«, sagte Vorstand Ronald Benter.
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