Ein Lokführer in Japan, dessen Arbeitgeber ihm wegen einer Minute Verspätung seinen Lohn gekürzt hatte, bekommt sein Geld zurück: umgerechnet 40 Cent.
Das zuständige Bezirksgericht in der Präfektur Okayama verurteilte den angeklagten Bahnbetreiber West Japan Railway Company (JR West) dazu, dem Lokführer einschließlich entgangener Überstundenzahlung 56 Yen zu zahlen. Dies berichtete die Tageszeitung »Yomiuri Shimbun«.
Der Lokführer hatte einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Dadurch verzögerte sich die Abfahrt um eine Minute. Zur Bestrafung wurde ihm der Lohn um 43 Yen gekürzt. Dagegen zog der Lokführer vor Gericht.
Der Bahnbetreiber JR West hatte die Lohnkürzung mit ihrem strengen Arbeitsprinzip gerechtfertigt: »keine Arbeit, kein Lohn«. Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet. Dagegen argumentierte die Klägerseite, die beanstandete eine Minute Verspätung sei sehr wohl Arbeitszeit gewesen. Außerdem sei es durch das Versehen des Lokführers zu keinerlei Unterbrechung der Zugfahrpläne gekommen.
Der Lokführer hatte vor Gericht die ihm gekürzten 43 Yen plus 13 Yen an Überstundengeld eingefordert - außerdem 2,2 Millionen Yen (16 300 Euro) Schadenersatz für die durch die Entscheidung seines Arbeitgebers verursachten psychischen Leiden. Der bizarre Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, aber auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt.
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