In München steht ein Hofbräuhaus, lautet der Refrain des trinkseligen Gassenhauers, der mit »oans, zwoa, gsuffa« zum Heben des Maßkrugs anspornt. Doch es sind Misstöne entstanden.
Denn in Dresden gibt es inzwischen ein Hofbrauhaus. Das ist weder eine Brauerei noch eine Gaststätte, sondern nur eine Marke, und dann auch noch ohne »äu«. Dennoch stört die Namensgebung die Münchner.
Nun landete der Streit vor Gericht - und das regte eine gütliche Einigung an, und zwar über einen Verzicht auf das »Hof«: Es gebe schließlich bereits den Vorschlag an die Dresdner, statt Hofbrauhaus den Namen Dresdner Brauhaus zu verwenden, sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Holzner. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Marke durch die Dresdner solle das Hofbräuhaus unter anderem keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben. Die Kosten würden bei einer Fortsetzung des Verfahren »nicht weniger«, mahnte die Richterin. Zwei Wochen haben beide Seiten nun Zeit, sich zu einigen.
Das Staatliche Hofbräuhaus München wendet sich seit zehn Jahren erfolglos gegen die Namensgebung des Dresdner Hofbrauhauses. Der Lebensmittelhändler John Scheller, der im Raum Dresden vier Lebensmittelmärkte betreibt, hatte sich 2011 die sogenannte Wort- und Bild-Marke für »Dresdner Hofbrauhaus« beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesichert. Hofbräu München legte Widerspruch ein, jedoch ist darüber bisher nicht entschieden. Deshalb klagte Hofbräu München parallel zu dem laufenden Verfahren nun zivilrechtlich.
Rechtsfragen »ausgesprochen schwierig«
Das Gericht habe ausführliche Vorberatungen angestellt, sagte Richterin Holzner. Die rechtlichen Fragen seien »ausgesprochen schwierig«. Es komme nach erster Einschätzung des Gerichts etwa ein Bekanntheitsschutz für das Hofbräuhaus in Frage. Dafür sei es ausreichend, dass es zu einer gedanklichen Verknüpfung komme, sagte Holzner. Das Hofbräuhaus sei national und international sehr bekannt.
Das Hofbräuhaus fürchtet eine Verwässerung seiner Marke - und sieht auch eine Verwechslungsgefahr. »Die Verwechslung des Namens ist gerade im internationalen Bereich hundertprozentig. Da heißen wir Hofbrauhaus«, hatte Hofbräu-Sprecher Stefan Hempl vor dem Prozess erläutert. In vielen Sprachen gibt es kein »äu« - für englischsprachige Gäste ist das weltweit bekannte Hofbräuhaus ein »Hofbrauhaus«. So lauten auch die Internetadressen lizenzierter Ableger des Münchner Originals in den USA, etwa in Las Vegas.
Deshalb ließ sich Hofbräu München nach eigenen Angaben mit der Marke »Hofbräuhaus« auch korrespondierende Domainnamen schützen. Bei Konflikten seien zumeist einvernehmliche Einigungen erzielt worden.
Partner zahlen für den Namen
Neben mehreren nach dem Vorbild des Münchner Hofbräu-Originals im Ausland geführten »Hofbräuhäusern« - in den USA, aber auch in Brasilien und China - betreiben Franchise-Partner im deutschsprachigen Raum ein Dutzend Hofbräu-Wirtshäuser: etwa im österreichischen Klagenfurt, in Berlin und Hamburg. Und just auch in Dresden gibt es ein »Hofbräu zur Frauenkirche«. Doch all diese Partner zahlen für den Namen an die Brauerei in München.
Das von Herzog Wilhelm V. gegründete Münchner Hofbräuhaus gibt es seit 1589. Im Jahr 1879 wurde die Schutzmarke beim kaiserlichen Patentamt eingetragen. Mittlerweile ist der Markenschutz für das Staatliche Hofbräuhaus in München bei der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz im spanischen Alicante vermerkt.
Dort haben sich unter anderem auch das Gräfliche Hofbrauhaus Freising, das Hofbräuhaus Traunstein, das Stuttgarter Hofbräu und das Bamberger Hofbräu Rechte gesichert. Doch diese bestehen friedlich neben dem Hofbräuhaus München. »Mit anderen Traditionsbrauereien, die sich wie Hofbräu München auch auf eine lange Geschichte und Biertradition berufen können, wurden in der Regel einvernehmlich Koexistenzvereinbarungen geschlossen«, heißt es in München.
Standort auf altem Brunnen
Der Lebensmittelhändler Scheller hingegen hatte zunächst nichts mit einer Brauerei zu tun. Außer, dass einer seiner vier Läden just auf dem Brunnen der 1872 entstandenen Dresdner Brauerei »Hofbrauhaus Aktienbrauerei und Malzfabrik zu Dresden« steht, die vor rund 100 Jahren die Produktion einstellte. Die Jahresangabe 1872 auf Schellers Internetseite sei somit irreführend, bemängelte das Gericht.
Scheller hatte den Brunnen freilegen lassen, für Kunden nun sichtbar durch eine Glasplatte. Er sicherte sich den Namen, ließ ein eigenes Bier brauen und verkauft das nun in seinen Lebensmittelmärkten. Es gehe ihm darum, die Tradition wieder aufleben zu lassen, betonte Scheller vor dem Prozess. »Wir sind keine Trittbrettfahrer, sondern beziehen uns auf ein Stück Dresdner Historie.«
© dpa-infocom, dpa:220222-99-233617/5