Ein 19-jähriger Autofahrer ist wegen der Tötung einer hochschwangeren Frau zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig. Das Gericht ging über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Der Angeklagte hatte am 5. November vergangenen Jahres in Hückelhoven eine rote Ampel überfahren und die schwangere Fußgängerin dabei vor den Augen ihres Lebensgefährten mit Tempo 70 erfasst. Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert und starben kurz darauf im Krankenhaus.
19-Jähriger nach Unfall zunächst weitergefahren
Anders als von der Verteidigung angeregt, verurteilte die Strafkammer den 19-Jährigen nicht nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht. Zur Begründung nannte Richter Martin Alberring das sichere und intelligente Auftretens und den bisherigen Lebensweg des jungen Mannes.
Nach Überzeugung der Richter war er zur Unfallzeit vermindert schuldfähig, weil er mit 1,9 Promille Alkohol und unter Kokain-Einfluss in seinen Kleinwagen gestiegen war. Der 19-Jährige war nach dem Aufprall zunächst weitergefahren, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Er wendete erst, nachdem ihn eine Unfallzeugin nach knapp 400 Metern überholt und seinen Wagen blockiert hatte.
19-Jähriger hielt Frau angeblich für Gegenstand
Der 19-Jährige hatte vor Gericht erklärt, er habe damals gedacht, er habe nur einen Gegenstand getroffen und die Frau gar nicht bemerkt. Das hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung. »Bei den Schäden an der Windschutzscheibe, was soll das denn für ein Gegenstand gewesen sein?«, fragte der Richter. Die Strafkammer sei überzeugt, »dass sie gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren haben.«
Im Prozess hatte der 19-Jährige die Angehörigen der Frau unter Tränen um Entschuldigung gebeten. Er schäme sich jeden Tag in Grund und Boden und werde jedes Urteil akzeptieren. »Da bin ich mal gespannt«, sagte der Richter. Der 19-Jährige wirkte nach dem Urteilsspruch entsetzt. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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