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Grundsatzurteil zum Kükentöten erwartet

Können wirtschaftliche Interessen der Geflügelwirtschaft ein vernünftiger Grund sein, um jedes Jahr Millionen Küken zu töten? Am Bundesverwaltungsgericht wird dazu ein Grundsatzurteil erwartet.

Männliche Küken
Jedes Jahr werden Millionen männlicher vergast. Foto: Bernd Wüstneck
Jedes Jahr werden Millionen männlicher vergast. Foto: Bernd Wüstneck

LEIPZIG. Tierschützer und Geflügelwirtschaft blicken heute mit Spannung nach Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird um 10.00 Uhr sein Urteil verkünden, ob das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Das Gericht muss grundsätzlich klären, ob wirtschaftliche Interessen ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes sein können. Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männlicher Küken getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind drauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man nicht. Weil man das Geschlecht bisher erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Brütereien die umstrittene Praxis 2013 per Erlass untersagt. Die damalige rot-grüne Regierung berief sich auf das Tierschutzgesetz, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Zwei Betriebe klagten dagegen. In den Vorinstanzen bekamen sie recht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien.

Über die Revisionen gegen diese Urteile hatte das Bundesverwaltungsgericht im Mai ausführlich mündlich verhandelt. Der Knackpunkt ist, wie Belange der Geflügelbranche gegen die des Tierschutzes abzuwägen sind.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) warnt vor einem vorschnellen Verbot des Kükentötens. Die Branche wolle das Töten der Küken beenden und das ethische Problem lösen, erklärte Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke. Alternative Verfahren, um das Geschlecht bereits im Hühnerei zu erkennen, seien aber noch nicht praxisreif. Deswegen hofft der ZDG auf eine mehrjährige Übergangsfrist. (dpa)