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Grausamer Tod eines Übernachtungskindes

Eine Sechsjährige übernachtet bei ihrem Spielplatzfreund. Am nächsten Tag ist sie tot. Der Gastvater soll sie erstochen und sich an der Leiche vergangen haben. Nun hat der Prozess begonnen.

Landgericht Baden-Baden
Am Landgericht Baden-Baden beginnt heute der Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen Foto: Uli Deck
Am Landgericht Baden-Baden beginnt heute der Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen
Foto: Uli Deck

Der Angeklagte wird mit Fuß- und Handfesseln in den Verhandlungssaal geführt. Vor sein Gesicht hält der Mann mit den kurzen dunkelblonden Haaren eine rote Aktenmappe. Dem 34-Jährigen wird ein furchtbares Verbrechen vorgeworfen: Der gelernte Straßenbauer soll die Spielplatzfreundin seines Sohnes umgebracht und sich an der Leiche vergangen haben. Das Mädchen war Übernachtungsgast im Haus. Zum Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Landgericht Baden-Baden sagte der Angeklagte nur das: »Ich möchte schweigen.«

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres, die arglose Sechsjährige in seiner Wohnung heimtückisch getötet zu haben. Das Mädchen starb an einem Messerstich in den Hals und erstickte am eigenen Blut. Danach soll der Angeklagte das tote Mädchen im Intimbereich verstümmelt und sich an der Leiche mehrfach und massiv sexuell vergangen haben. Der Staatsanwalt listete unerträgliche Details auf, die der Vater des Mädchens als Nebenkläger mit anhören musste. Ein Dolmetscher übersetzte für den Mann aus Gambia in der Verhandlung.

Es geschah im Dezember 2021

Bevor der Prozess inhaltlich losgehen konnte, beriet das Gericht am Mittwoch lange über einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Den hatte der Nebenkläger-Anwalt des sechsjährigen Sohnes des Angeklagten gestellt. Er begründete den Antrag mit dem Schutz des Kindes, war aber letztlich erfolglos damit.

Einsatzkräfte, die in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres zu einem Brand gerufen worden waren, fanden die Leiche des Mädchens in einem Schlafzimmer der Wohnung des Beschuldigten. Das Feuer hatte der Gastvater nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gelegt, um die Tat zu vertuschen - obwohl vier Verwandte im Haus schliefen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zur Last.

In dem Prozess sind die Eltern des Mädchens und Bewohner des Hauses Nebenkläger. Nur der Vater des toten Mädchens war als Nebenkläger beim Prozess erschienen.

Acht Verhandlungstage angesetzt

Das Verbrechen vor Weihnachten hatte weit über die Region hinaus Aufsehen erregt, zumal nach und nach schwer erträgliche Details bekannt wurden. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Zeugen, die ihn vom Spielplatz kennen, hätten ihn als liebevollen Vater beschrieben, berichtete die Staatsanwaltschaft vor dem Prozess. Auch auf seiner Facebook-Seite präsentiert sich der Mann, der von der Mutter des Sohnes getrennt lebt, als solcher. Der Angeklagte ist seit seiner Festnahme am 20. Dezember in Untersuchungshaft.

Das Gericht hat acht Verhandlungstage bis Ende September angesetzt, 13 Zeugen und 5 Experten geladen - darunter einen psychiatrischen Sachverständigen, eine rechtsmedizinische Gutachterin und einen Brandsachverständigen.

Eine Untersuchung durch einen Psychiater hat der Angeklagte bislang verweigert. Er habe mehrere Suizidversuche unternommen. Unweigerlich denkt man bei den Vorwürfen an Nekrophilie, einen auf Leichen gerichteten Sexualtrieb. Der Forensiker und Kriminalist Mark Benecke warnte aber vor zu schnellen Schlüssen: »Es kann sein, dass der Täter weder pädophil noch nekrophil ist.« Manche Täter suchten sich schwache Menschen als Opfer, da sie Angst vor älteren hätten. Die Gewaltausübung könne ebenfalls ganz verschiedene Gründe haben.

© dpa-infocom, dpa:220907-99-658292/8