Zwei wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe verurteilte Täter sind vorerst weiter auf freiem Fuß. Der 28-Jährige und der 30-Jährige stellten sich nicht innerhalb der Frist zum Haftantritt, die am Montag ablief, wie ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Sie stellten vielmehr jeweils Antrag auf Aufschub der Vollstreckung, die abgelehnt wurden. Für den jüngeren der beiden Männer aus dem Berliner Remmo-Clan beantragte dessen Anwalt daraufhin eine gerichtliche Entscheidung, die noch aussteht. Bei dem anderen ist offen, ob er gegen die Ablehnung vorgeht - wenn nicht, »hat er sich zum Haftantritt zu stellen«. Das zeige sich erst, wenn die Staatsanwaltschaft Dresden von der Vollzugsanstalt eine Mitteilung über deren Aufnahme in den offenen Vollzug erhält.
Die beiden Männer und ein weiterer als Täter verurteilter junger Mann aus dem Berliner Remmo-Clan wurden mit der Urteilsverkündung im Mai 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen, bis zur Verbüßung ihrer Reststrafe. Eine Ladung des 28-Jährigen und des 30-Jährigen zum Haftantritt bis zum 19. August erfolgte im Juli, sie sollten gemäß den Vorgaben des Berliner Vollzugsplans dort in den offenen Vollzug. Die beiden jungen Männer sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt - und waren bisher 911 Tage in Untersuchungshaft, die angerechnet wird.
Juwelendiebe erbeuten einzigartigen historischen Schmuck
Der Einbruch in Sachsens berühmtes Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten über eine Million Euro Schaden, auch weil sie eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten.
Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Bei vier von ihnen waren zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden im Zuge einer Verständigung, die die Rückgabe des Großteils der Beute beinhaltete. Weil einer von ihnen aber noch eine andere Strafe verbüßte, kamen nur drei von ihnen tatsächlich vorerst auf freien Fuß. Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin der Mitangeklagten, gab es einen Freispruch.
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