Aktuell Urteil

Glocken dürfen schon früh morgens läuten

MANNHEIM. Die Kirchenglocken in Baden-Württemberg dürfen weiterhin auch schon morgens früh um 6 Uhr läuten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies die Unterlassungsklage eines Anwohners aus Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ab. Der Mann ist nach eigenen Angaben gläubiger Christ, der morgens gerne in der Bibel liest. Das Glockengeläut störe ihn dabei und sei unchristlich, erklärte er: »Vor Sonnenaufgang wohne dem Glockenläuten ein heidnisches, der Abwehr böser Geister dienendes Element inne«, zitierte das Gericht am Dienstag die Position des Klägers. (Az: 1 S 241/11)

Eine Kirchenglocke in Jettenburg.
Eine Kirchenglocke in Jettenburg. Foto: dpa
Eine Kirchenglocke in Jettenburg.
Foto: dpa

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