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Gericht: Juan Carlos kann sich auf Immunität berufen

Altkönig Juan Carlos kann etwas aufatmen. Ein Berufungsgericht sicherte ihm Immunität im Zivilverfahren gegen seine frühere enge Freundin Corinna zu Sayn-Wittgenstein zu. Allerdings nur teilweise.

Altkönig Juan Carlos und  Corinna zu Sayn-Wittgenstein
Die dänisch-deutsche Geschäftsfrau Corinna Larsen, die sich selbst als Corinna zu Sayn-Wittgenstein bezeichnet und Juan Carlos, ehemaliger König von Spanien. Foto: Mikhail Metzel
Die dänisch-deutsche Geschäftsfrau Corinna Larsen, die sich selbst als Corinna zu Sayn-Wittgenstein bezeichnet und Juan Carlos, ehemaliger König von Spanien.
Foto: Mikhail Metzel

Der spanische Altkönig Juan Carlos hat vor einem Berufungsgericht in London einen Teilerfolg bei der Verteidigung gegen die Zivilklage seiner früheren engen Freundin Corinna zu Sayn-Wittgenstein erzielt. Das Gericht gab einem Antrag seiner Rechtsanwälte statt, die Immunität für ihren Mandanten eingefordert hatten. Allerdings billigten die Richter dem früheren Monarchen Schutz vor der Justiz nur für dessen Handlungen bis zur Abdankung am 18. Juni 2014 zu, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Noch im vergangenen März hatte der High Court entschieden, dass sich Juan Carlos gar nicht nicht auf Immunität berufen könne.

Das Verfahren, in dem zu Sayn-Wittgenstein Schadenersatz geltend macht, weil sie und ihre Familie zwischen 2012 und 2014 bedroht worden seien, in ihre Häuser eingebrochen worden sei und sie »überwacht« worden seien, könne deshalb fortgesetzt werden, schrieb der staatliche spanische TV-Sender RTVE und andere spanische Medien - aber eben nur hinsichtlich der möglichen Handlungen im Auftrag von Juan Carlos nach der Abdankung. Die Klägerin macht geltend, die von ihr angeführten Taten seien durch den damaligen Chef des spanischen Geheimdienstes CNI und CNI-Agenten im Auftrag von Juan Carlos geschehen.

Juan Carlos, der im Exil in Abu Dhabi lebt, hat die Vorwürfe zurückweisen lassen.

© dpa-infocom, dpa:221206-99-801996/2