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Gericht verhängt Bewährungsstrafe nach tödlichem Raserunfall

Mit bis zu 310 Kilometern pro Stunde rasen zwei junge Männer über eine Autobahn - für einen von ihnen endet das tödlich. Der Fahrer selbst kommt vor Gericht glimpflich davon.

Prozess um tödlichen Raserunfall
Der Angeklagte (l) im Prozess um einen tödlichen Raserunfall sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts vor seinem Rechtsanwalt Florian Schmidtke. Foto: Lennart Preiss
Der Angeklagte (l) im Prozess um einen tödlichen Raserunfall sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts vor seinem Rechtsanwalt Florian Schmidtke.
Foto: Lennart Preiss

Nach einem tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn bei München ist der Fahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte sei »nicht der klassische Kriminelle«, sagte die Richterin am Freitag in ihrer Urteilsbegründung am Amtsgericht München. Er sei ein junger Mann, der sich selbst überschätzt habe - mit »der schlimmstmöglichen Folge«. 

Der inzwischen 26 Jahre alte Student wurde wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens und fahrlässiger Tötung verurteilt. Sein Beifahrer war bei dem schweren Unfall am 1. September 2019 gestorben. Laut Anklage war der gemietete Sportwagen der beiden jungen Männer mit mindestens 305 bis 310 Kilometern pro Stunde gegen einen Baum geprallt. 

Auto »wie eine Bombe«

»Ein Auto ist bei der Geschwindigkeit wie eine Bombe«, sagte die Staatsanwältin, sprach von einem »Feuerball« und einer »Rakete«. Sie hatte - ebenso wie die Verteidigung - eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Anwalt der Familie des getöteten jungen Mannes hatte als Nebenkläger-Vertreter eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Das Gericht verhängte zusätzlich zur Bewährungsstrafe auch 400 Arbeitsstunden und eine Führerschein-Sperre für weitere drei Jahre. 

Weil das Auto in Flammen aufging, völlig zerstört wurde und der Beifahrer mit seinem Sitz aus dem Wagen geschleudert wurde, hatte es zunächst geheißen, der gestorbene junge Mann habe am Steuer gesessen - und nicht der jetzt Angeklagte. Dieser gab vor Gericht an, sich nicht an den Unfall erinnern zu können. Dass er die Ermittler absichtlich auf die falsche Fährte geführt hätte, um einer Strafe zu entgehen, sah das Gericht in der Urteilsbegründung nicht. Es ging von einer retrograden Amnesie des Angeklagten nach dem Unfall aus. 

Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich am Freitag bei der Familie für die Ermittlungsarbeit und dafür, dass die Angehörigen monatelang davon ausgingen, der Getötete habe am Steuer gesessen. Es sei »unzureichend kommuniziert« worden.

© dpa-infocom, dpa:230303-99-813641/2