Weil er in einer Nacht- und Nebelaktion einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Hamburger Kindertagesstätte aufgestellt hat, ist ein Gärtner wegen Hausfriedensbruches verurteilt worden. Er muss zudem eine Strafe von 3.000 Euro zahlen, wie die zuständige Richterin des Amtsgerichtes in ihrem Urteil sagte. »Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt. Und das ist zu akzeptieren.«
Der 53 Jahre alte Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches.
Team und Kinder hatten zuvor gegen einen Baum entschieden
Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage - wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel - gab es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte. Mehrere Medien hatten dazu berichtet. Der Grund für die Entscheidung gegen den Baum sei dem Angeklagten hinreichend bekannt gewesen, sagte die Richterin weiter.
Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. »Wir werden über Rechtsmittel nachdenken«, sagte der Anwalt des 53-Jährigen.
Unverständnis, dass er wegen guter Tat vor Gericht steht
Er kritisierte, dass eine solche gute Tat vor Gericht lande. Zudem sei das Tor nicht abgeschlossen gewesen und es habe kein entsprechendes Schild gegeben, sagte der Anwalt weiter. Aus den dem Gärtner bekannten Zeitungsberichten sei nur hervorgegangen, dass der Kita für einen solchen Baum die Mittel fehlten, behauptete er. Hausfriedensbruch sah er nicht; im Grunde sei das Aufstellen des Baumes doch vergleichbar mit dem Einwerfen von unerwünschter Werbepost, argumentierte der Anwalt weiter.
Der Angeklagte kam in Gärtnerkleidung zum Gerichtstermin, begleitet wurde er von Menschen, die Shirts mit der Aufschrift »Kein Baum ist illegal« trugen. Vor dem Gericht lief ein Mensch im Tannenbaumkostüm.
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