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Freiburger Gruppenvergewaltigung vor Gericht

Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg beginnt der Prozess. Elf Angeklagte drängen sich in dem Gerichtssaal. Zu den Vorwürfen äußern wollen sie sich, mit einer Ausnahme, zunächst nicht.

Im Gerichtssaal
Die 18-Jährige, die Opfer des Verbrechens wurde, habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid. Foto: Patrick Seeger
Die 18-Jährige, die Opfer des Verbrechens wurde, habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid. Foto: Patrick Seeger

FREIBURG. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg hat der Staatsanwalt den elf Angeklagten gewalttätiges und erniedrigendes Verhalten vorgeworfen.

Die 18-Jährige, die Opfer des Verbrechens wurde, habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg. Sie sei den Männern zweieinhalb Stunden lang schutzlos ausgeliefert gewesen. Die elf angeklagten Männer haben dies dem Staatsanwalt zufolge für schwere und mehrfache Sexualstraftaten ausgenutzt. Die Taten ereigneten sich im vergangenen Oktober vor einer Disco in Freiburg.

Angeklagter
Einer von elf Angeklagten, der sein Gesicht mit einer Mappe verdeckt in einen Gerichtssaal im Landgericht Freiburg. Foto: Patrick Seeger
Einer von elf Angeklagten, der sein Gesicht mit einer Mappe verdeckt in einen Gerichtssaal im Landgericht Freiburg. Foto: Patrick Seeger

Demnach hatte der Hauptangeklagte die 18-Jährige unter dem Vorwand, ihr ein Tattoo am Oberschenkel zeigen zu wollen, nach draußen gelockt. Als die junge Frau sich umdrehte, um zurück zur Disco zu gehen, habe er sie in einem Gebüsch vor der Disco von hinten gepackt, ihren Rock, die Strumpfhose und Unterhose heruntergerissen und sie vergewaltigt.

Gruppenvergewaltigung
Elf Männer sollen laut Anklage Mitte Oktober 2018 eine 18-Jährige nachts in einem Gebüsch vor einer Diskothek vergewaltigt haben. Foto: Patrick Seeger
Elf Männer sollen laut Anklage Mitte Oktober 2018 eine 18-Jährige nachts in einem Gebüsch vor einer Diskothek vergewaltigt haben. Foto: Patrick Seeger

Die Frau sei durch den Konsum einer hoch dosierten Ecstasy-Tablette und eines mutmaßlich mit K.o.-Tropfen präparierten Getränks völlig hilf- und wehrlos gewesen. Nach der ersten Vergewaltigung ging der 22-Jährige der Anklage zufolge zurück in die Disco und berichtete anderen Männern, dass draußen eine Frau liege, »die man ficken könne«, so Schmid. Die wegen der Drogen krampfende und weinende 18-Jährige habe versucht, die Männer abzuwehren - mit Hilfe ihrer Fingernägel und kleiner Stöckchen, die im Gebüsch lagen. Jedoch ohne Erfolg. Dabei verletzte sie aber laut dem Staatsanwalt einige der Männer, die nun angeklagt sind.

Aktenstapel
Akten zum Prozess um eine Gruppenvergewaltigung in Freiburg Mitte Oktober 2018 im Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger
Akten zum Prozess um eine Gruppenvergewaltigung in Freiburg Mitte Oktober 2018 im Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger

Den Männern im Alter von heute 18 bis 30 Jahren wird laut Anklage Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Acht der Angeklagten stammen Gerichtsangaben zufolge aus Syrien. Hinzu kommen zwei Männer aus Algerien und dem Irak sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Die Frau, die Opfer des Verbrechens wurde, ist in dem Prozess Nebenklägerin. Sie wird Gerichtsangaben zufolge am 11. Juli unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.

Vor Prozessbeginn
Journalisten und Prozessbeobachter stehen vor dem Prozessbeginn vor dem Landgericht. Foto: Patrick Seeger
Journalisten und Prozessbeobachter stehen vor dem Prozessbeginn vor dem Landgericht. Foto: Patrick Seeger

Die Angeklagten wollen sich, mit einer Ausnahme, nach Angaben ihrer Verteidiger zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Beweislage sei äußerst dünn, sagte der Verteidiger eines der Angeklagten, Jan-Georg Wennekers. Die Frau könne sich an nichts erinnern. Und es gebe kaum Spuren. Klare Beweise fehlten.

Kurz vor dem Beginn des Prozesses, der mit fast eineinhalbstündiger Verspätung begann, hatte der Anwalt des Hauptangeklagten eine Erklärung seines Mandanten im Laufe des Verfahrens angekündigt. Der 22-Jährige sei nicht im Sinne der Anklage schuldig. Zudem sei die Vorverurteilung im Vorfeld des Prozesses erheblich gewesen, sagte Anwalt Jörg Ritzel der Deutschen Presse-Agentur.

Der Prozess wird bis zunächst Ende Dezember fortgesetzt. Einen Termin für ein mögliches Urteil gibt es laut Gericht noch nicht. (Az.: 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19). (dpa)