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Frauen zum Suizid gedrängt - Gericht verhängt Höchststrafe

Ein Angeklagter aus Hessen soll psychisch kranke Frauen zum Suizid gedrängt haben, um seine sexuellen Fantasien auszuleben. Dafür verhängt das Landgericht Limburg die Höchststrafe.

Prozess
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal und verdeckt sein Gesicht mit einer schwarzen Computerschutzhülle. Foto: Andreas Arnold
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal und verdeckt sein Gesicht mit einer schwarzen Computerschutzhülle.
Foto: Andreas Arnold

Drei Frauen befinden sich in Lebenskrisen, sind psychisch krank und labil - und werden in dieser Situation auch noch zum Opfer perfider Manipulationen.

Das Landgericht Limburg verurteilte am Dienstag einen 62-Jährigen zu lebenslanger Haft, weil er die Frauen nach Überzeugung der Richter zum Suizid gedrängt oder dies versucht hat. Die drei Frauen verbinde, dass der Angeklagte »seinen sexuellen Sadismus an ihnen ausgelebt hat«, sagte der Vorsitzende Richter zum Motiv. Bei zwei der Frauen aus dem Raum Limburg (Hessen) und aus Bayern kam es nicht zum Äußersten, eine Bremerin aber starb.

Das Gericht sprach den Deutschen wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig. Zudem sah das Gericht es als erwiesen an, dass er sich zu einem Mord bereiterklärt hatte. Es erkannte auf die besondere Schwere der Schuld - was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließt - und ordnete Sicherungsverwahrung an. Denn die Richter hielten den vorbestraften Mann für die Allgemeinheit für gefährlich.

Kontakt in Selbsthilfeforen gesucht

Den Erkenntnissen des Gerichts zufolge hatte der Angeklagte zwischen 2012 und 2016 in Online-Selbsthilfeforen Kontakt zu den psychisch kranken oder labilen Frauen gesucht. Er soll sie dann unter anderem per Chat massiv bedrängt und manipuliert haben, damit sie sich selbst töten oder sie dies ihm überlassen.

Ein Gutachter hatte dem Angeklagten einen »sexuellen Sadismus« attestiert. Ausgelebt haben soll er diesen bereits bei Prostituierten und diese mit nicht abgesprochenen Hinrichtungsszenarien in Todesangst versetzt haben.

Im Jahr 2012 dann kontaktierte der Angeklagte, so das Gericht, eine in Therapie befindliche Frau und bot ihr an, sie umzubringen. Dazu kam es am Ende nicht, weil sich das Opfer ihrer Mutter anvertraute. 2015 habe der Mann die Unsicherheit und Labilität des zweiten Opfers ausgenutzt, um es in einen »willenlosen Zustand zu drängen«. Erst im letzten Moment habe die Frau den Suizidversuch abgebrochen.

2016 kam es laut Gericht zum Tod der Bremerin durch Strangulation, nachdem der Angeklagte sie massiv per Chat zu diesem Thema bearbeitet habe. Dem Vorsitzenden Richter zufolge ließ sich nicht abschließend klären, ob ein Suizid vorlag oder ein Unglücksfall. Er ging aber davon aus, dass die Frau sich nicht töten wollte. Sie sei sich - anders als der Angeklagte - nicht der Gefährlichkeit ihrer Handlung bewusst gewesen. Dieser habe »ein Glücksspiel« gespielt mit dem Leben der Frau, das ihm gleichgültig gewesen sei.

Opfer »zum Tatwerkzeug gegen sich selbst« gemacht

Das Gericht ging von einer sogenannten mittelbaren Täterschaft aus. Das bedeutet, dass der 62-Jährige die Opfer quasi »zum Tatwerkzeug gegen sich selbst« gemacht hatte. Die Richter folgten mit ihrem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die Verteidigung hatte in allen Punkten auf Freispruch plädiert. Es sei »nicht im Ansatz« ein Tötungsvorsatz des 62-Jährigen zu erkennen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Prozess eingeräumt, Kontakt mit den Frauen gehabt zu haben, aber angegeben, ihm sei es um Hilfe gegangen. Er habe sie in Todesangst versetzen wollen, um ihnen den Wert des Lebens aufzuzeigen.

Die Nebenklagevertreterin rief die Folgen für die Opfer in Erinnerung: Eine der Frauen leide sehr darunter, dass sich jemand »von außen« ihrer Gedanken »bemächtigt« habe. Und das spätere Todesopfer sei »frohen Mutes« gewesen. »Sie wollte in eine Klinik.«

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem dessen diagnostizierten Sadismus und dass die Taten schon länger zurückliegen. Der Vorsitzende sprach von einer teils schwierigen Aufklärung, etwa weil im Bremer Fall anfangs von einem »eindeutigen Suizid« ausgegangen worden sei.

Der Angeklagte sitzt wegen eines ähnlichen Falls bereits in Haft. Die zugrundeliegende Entscheidung des Landgerichts Gießen aus dem Jahr 2017 wurde in das Limburger Urteil einbezogen. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter http://www.telefonseelsorge.de

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