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Facebook: Staatsanwälte hinterfragen Umgang mit Impfgegnern

Erhielten Impfgegner mit vielen Abonnenten eine Sonderbehandlung von Facebook? Mit dieser Frage beschäftigen sich jetzt Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten.

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Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben. Foto: Richard Drew/AP/dpa
Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben. Foto: Richard Drew/AP/dpa

HARTFORD. Generalstaatsanwälte aus 14 US-Bundesstaaten wollen von Facebook wissen, ob prominente Impfgegner bei dem Online-Netzwerk von einer Sonderbehandlung profitiert haben.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an Facebook-Chef Mark Zuckerberg beziehen sie sich auf Medienberichte, wonach das Online-Netzwerk für bekannte Nutzer Ausnahmen bei der Durchsetzung seiner Inhalte-Regeln gemacht hatte. Das System, das dies möglich gemacht haben soll, heißt Cross-Check und bringt Facebook schon seit Wochen Ärger.

Die Generalstaatsanwälte fragen nun, ob unter den prominenten Nutzern, für die es Ausnahmen bei Cross-Check gab, auch Impfgegner mit vielen Facebook-Abonnenten waren. Speziell interessieren sie sich für das sogenannte »Desinformations-Dutzend«. Das sind die wenigen Personen, von denen nach Analysen ein Großteil der Falschinformationen über Corona-Impfstoffe in den USA verbreitet wurde.

Facebook betonte stets, dass das Online-Netzwerk konsequent gegen Falschinformationen über Corona-Impfstoffe vorgehe. Die Staatsanwälte verweisen auf Fälle, in denen Beiträge von Impfgegnern auf der Plattform geblieben seien - und wollen auch wissen, ob dabei finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt hätten.

Das nun umstrittene System mit dem Namen »Cross-Check« wurde laut Facebook eingeführt, um Fehler beim Entfernen von Inhalten zu vermeiden. Dabei werden solche Entscheidungen in einigen Fällen einer zweiten Prüfung unterzogen - zum Beispiel um zusätzlichen Kontext oder andere Faktoren wie Nachrichtenwert zu berücksichtigen. (dpa)