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Europäischer Gerichtshof: Behörden dürfen vor Ekel-Fleisch warnen

Luxemburg/München (dpa) - Lebensmittel müssen nicht gesundheitsgefährdend sein, damit die Behörden eines EU-Landes öffentlich vor ihnen warnen dürfen. Auch wenn etwas richtig eklig ist, dürfen die Verbraucher informiert werden.

Foto: dpa
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