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Ermittlungen: Tödlicher Sturz von Radfahrer über E-Roller

Herumliegende E-Roller sind für viele ein Ärgernis. Und sie können zu einem drastischen Risiko werden. Ein Fall in Gelsenkirchen rüttelt auf.

E-Scooter
Umgekippte E-Roller mitten auf dem Geh- oder Fahrradweg können zu Unfällen führen. Foto: Jens Kalaene
Umgekippte E-Roller mitten auf dem Geh- oder Fahrradweg können zu Unfällen führen.
Foto: Jens Kalaene

Ein Radfahrer ist in Gelsenkirchen wegen eines E-Scooters gestürzt und dabei tödlich verletzt worden. Der 59-Jährige sei im Krankenhaus gestorben, teilte die Polizei mit. Sie ermittelte auch mehrere Tage später noch zu den Hintergründen des tödlichen Unfalls.

Einem Polizeisprecher zufolge deutete einiges darauf hin, dass der Scooter auf dem Boden herumgelegen habe, bevor der E-Bike-Fahrer am Freitagabend darüber gefahren und zu Fall gekommen sei. Das sei auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg passiert, wo der Roller also »in der Regel nicht hätte liegen dürfen«, sagte der Sprecher. Der Fahrradfahrer war im Krankenhaus an den schweren Sturzverletzungen gestorben.

Die Ermittlungen dauerten auch heute noch an, wie eine Polizeisprecherin sagte. Ob sich auf den Zeugenaufruf der Polizei vom Samstag Menschen gemeldet hätten, blieb zunächst offen. Inwieweit es möglich und zulässig sei, den letzten Menschen zu ermitteln, der mit dem Roller gefahren sei und ihn mutmaßlich zurückgelassen habe, blieb ebenfalls ungewiss.

Scooter können stören

Über unachtsam abgestellte E-Scooter und mögliche Lösungswege gegen das Abstellchaos wird immer wieder diskutiert. Viele Städte haben inzwischen schon klare Regelungen, andere arbeiten an Lösungen.

Mancherorts gibt es beispielsweise Sammelparkplätze für die Roller, die das Parken anderswo verbieten oder eine Begrenzung der Scooter-Zahl. Anderswo bekommen die Anbieter Knöllchen für falsch abgestellte Fahrzeuge.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte am Montag in Berlin: »Viele nutzen diese E-Roller gerne. Andere stört es sehr, wenn die nicht ordnungsgemäß abgestellt sind oder es zu Störungen mit anderen Verkehrsträgern kommt.« Das müsse vor Ort gut geregelt werden. Es sei vor allem Sache der Kommunen, die geltenden Regelungen konsequent umzusetzen.

Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Elektro-Roller bei ihrer Einführung einst als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gepriesen. »Leider wird der Zubringer teilweise zum ÖPNV bis an die Bahnsteigkante genutzt und wir finden dann einen E-Roller hier unten in den Bahnhöfen der U-Bahn auf dem Bahnsteig«, sagte Rolf Erfurt, Vorstand der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). In der Nähe der Bahnhöfe brauche es, um für mehr Ordnung und Sicherheit zu sorgen, mehr speziell dafür ausgewiesene Plätze für die E-Roller.

Rechtliche Grundlage

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im November 2020 festgestellt, das Abstellen von Leihfahrrädern im öffentlichen Raum sei eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.

Diese straßenrechtlichen Grundsätze sind nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums (Bundesministerium für Digitales und Verkehr/BMDV) auch auf Elektrokleinstfahrzeuge übertragbar. Ein Sprecher des Ministeriums sagte: »Ob und wo E-Tretroller, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, liegt in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer.«

Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-E-Tretrollern nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dies könnten zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen sein.

© dpa-infocom, dpa:230501-99-517438/3