Das Ermittlungsverfahren gegen den Discounter Lidl wegen des Verkaufs von hanfhaltigen Lebensmitteln ist eingestellt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit. In den entsprechenden Produkten sei entweder kein THC-Gehalt nachweisbar oder nicht bestimmbar gewesen oder er habe unter dem Grenzwert gelegen. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis).
Verfahren schon seit August eingestellt
Das Unternehmen hatte im Sommer 2021 kurzzeitig in mehreren Filialen insgesamt 21 verschiedene Hanfprodukte zum Kauf angeboten. Der Discounter rief dann Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurück, weil seinen früheren Angaben zufolge in allen Lebensmitteln ein erhöhter Gehalt von THC festgestellt wurde.
Auch infolge dieses Rückrufs nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf. Das Verfahren wurde im August 2022 eingestellt, weil sich dieser Verdacht nicht bestätigte, wie die Behörde erst jetzt mitteilte.
Was Gutachten ergaben
Für die Betäubungsmitteleigenschaft komme es grundsätzlich nicht auf eine konkrete Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit an. Die im Laufe des Ermittlungsverfahrens eingeholten Gutachten ergaben, dass in den untersuchten Produkten ein THC-Gehalt entweder nicht nachweisbar oder nicht bestimmbar war oder dieser unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent lag, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Nach Einschätzung des Sachverständigen sei ein Missbrauch zu Rauschzwecken durch Konsum der Produkte entweder gänzlich oder auf Grund der hierzu benötigten Menge praktisch ausgeschlossen.
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