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Drohnen über Gefängnissen: »Gefahr für Sicherheit«

Mit ihrer Hilfe können Handys, Drogen oder Waffen geschmuggelt oder die Lage ausgekundschaftet werden - Drohnen sind deshalb in der Nähe von Gefängnissen nicht erlaubt. Doch nicht alle halten sich daran.

Drohnen
Eine private Drohne fliegt weit entfernt von einem Flugzeug. Foto: Julian Stratenschulte
Eine private Drohne fliegt weit entfernt von einem Flugzeug.
Foto: Julian Stratenschulte

Die Justizministerien der Länder sehen Drohnen in der Nähe von Gefängnissen als Sicherheitsrisiko. Selbst mit günstigen Einsteigermodellen könnten so nicht nur Fluchtmöglichkeiten ausgekundschaftet werden, teilte das bayerische Fachressort der Deutschen Presse-Agentur in München mit. »Sondern vor allem das Einbringen von Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen stellen eine Gefahr für die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten dar.«

In Bayern wurden den Angaben zufolge bis Ende November sechs Drohnenflüge in der Nähe von oder über Justizvollzugsanstalten gesichtet. Im vergangenen Jahr war es demnach ein unerlaubter Überflug, 2020 waren es neun. In Nordrhein-Westfalen zählte das Justizministerium bis November acht Annäherungen oder Überflüge von Drohnen, wie ein Sprecher sagte (Vorjahr: zehn).

Zusätzliche Schutzmaßnahmen

In hessischen Gefängnissen sind die Fenster zusätzlich geschützt worden. Eine über dem normalen Gitter angebrachte Feinvergitterung solle verhindern, dass durch eine an das Haftraumfenster gesteuerte Drohne unerlaubt Gegenstände an Gefangene übergeben werden könnten, teilte das Ministerium in Wiesbaden mit.

Auch in anderen Bundesländern registrierten die Behörden Flüge in der Nähe von oder über Haftanstalten: In Hamburg zum Beispiel waren es bis Ende November zwei, in Baden-Württemberg vier, in Sachsen-Anhalt drei. In den Vorjahren habe es keine derartigen Vorkommnisse gegeben, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. In Berlin und Hessen sind in diesem Jahr noch keine Drohnen gemeldet worden.

Nordrhein-Westfalen hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Bund sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Implementierung von sogenanntem »hartem Geo-Fencing« einsetzt. Das bedeutet, dass die Hersteller von Drohnen dazu verpflichtet werden, die Geräte mit einer Software auszurüsten, die die Drohnen technisch daran hindern, in gesperrten Luftraum zu fliegen. Für die Justizvollzugsanstalten und deren nähere Umgebung gilt bereits ein Überflugverbot.

© dpa-infocom, dpa:221226-99-17761/3