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Aktuell Urteil

Drei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Unfall

Ein Fußgänger wird in Mönchengladbach von einem Auto erfasst, durch die Luft geschleudert und stirbt. Er soll Opfer eines illegalen Autorennens geworden sein. Das Gericht lässt zwar die Mordanklage gegen den Raser fallen, aber das Urteil hat es dennoch in sich.

Richterhammer Justitia
Foto: dpa
Foto: dpa

MÖNCHENGLADBACH. Im Prozess um einen tödlichen Unfall nach einer Auto-Raserei in Mönchengladbach ist der 29-jährige Fahrer zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig.

Die ursprüngliche Anklage wegen Mordes hatten die Mönchengladbacher Richter nicht zugelassen. Ein 26-jähriger Autofahrer wurde wegen Unfallflucht zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ein 38-jähriger Fußgänger war im Juni 2017 vom Wagen des 29-Jährigen erfasst worden, als dieser durch die Stadt raste. Der junge Mann hatte noch gebremst, den Fußgänger aber dennoch mit Tempo 80 in einer Tempo-40-Zone erfasst. Das Opfer wurde durch die Luft geschleudert und erlitt tödliche Kopfverletzungen.

Der 29-Jährige gestand, viel zu schnell gefahren zu sein. Er bestritt aber, sich mit anderen Fahrern ein Rennen geliefert zu haben. Zwei weitere Autofahrer hatten beteuert, nicht mitgehalten zu haben und vor dem Unfall aus dem Kräftemessen ausgestiegen zu sein. (dpa)