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Der Drohnen-Führerschein muss her

Zu schwer? Keine Spur, auch Anfänger können den EU-Test für Drohnenpiloten bestehen. Leicht zu manipulieren? Klar, ein anderer könnte sich prüfen lassen. Das Luftfahrt-Bundesamt sieht das aber gelassen. Wer sich prüfen lässt, hat einen echten Vorteil - noch.

Drohne
Eine Drohne im Flug. Foto: Felix Kästle
Eine Drohne im Flug.
Foto: Felix Kästle

BRAUNSCHWEIG. Wer nicht fliegen kann, fliegt eine Drohne, könnte man sagen. Die Miniflieger haben sich durchgesetzt, sind angesagt bei Hobby-Piloten, im Einsatz zur Videoüberwachung, die Bundeswehr nutzt sie zur Aufklärung.

Wildwest am Drohnenhimmel ist aber seit 2017 passé, dank Drohnenführerschein - oder besser Kenntnisnachweis. Doch seit Jahresbeginn gelten neue Regeln: Wer seine Drohne in Deutschland oder anderen EU-Staaten startet, braucht einen EU-Kompetenznachweis - sobald die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera an Bord hat. Bisher galt dies für Drohnen über zwei Kilogramm.

Das bedeutet, dass ziemlich viele der kleinen - und größeren - Flieger unter die neue Regelung fallen. Wem Spielzeugdrohnen nicht genügen, wird um den Kompetenznachweis nicht herumkommen. Die Regelung gilt seit dem 31. Dezember 2020, es gibt Übergangszeiten, aber vom 1. Januar 2022 an muss jeder Drohnen-Pilot laut Luftfahrt-Bundesamt einen EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis haben. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mehr als 450.000 privat genutzte Drohnen.

Entscheidend für die meisten ist die »offene Kategorie« - oder auch: »offen für jedermann«. In dieser Kategorie dürfen Drohnen geflogen werden, wenn der Pilot mindestens 16 Jahre alt ist, die maximale Flughöhe 120 Meter beträgt, Sichtkontakt während des gesamten Fluges besteht und die Drohne höchstens 25 Kilogramm wiegt. Allerdings sollen sogenannte Geo-Zonen eingerichtet werden, wo Drohnenbetrieb eingeschränkt oder verboten ist - aber wohl erst Ende 2021.

Es gibt mehrere Unterkategorien von A1 (Drohnen bis 900 Gramm) bis A3 (Drohnen bis 25 Kilogramm), für diese wird der EU-Kompetenznachweis gebraucht. In der Kategorie A2 für Drohnen bis 4 Kilogramm braucht man das EU-Fernpilotenzeugnis. Hinter den Unterkategorien verbergen sich spezielle Regelungen: Drohnen der Unterkategorie A1 dürfen an Menschen herangeflogen werden, sie aber möglichst nicht überfliegen. Drohnen der Kategorie A2 dürfen sich Menschen auf bis zu 30 Meter nähern; im »Langsamflugmodus« auch bis auf 5 Meter. Bei Drohnen der Kategorie A3 gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten, sie dürfen nur geflogen werden, wenn keine unbeteiligten Menschen gefährdet sind.

Sogenannte »Bestandsdrohnen«, die noch nicht mit EU-Recht konform sind, dürfen weiter geflogen werden - bis Ende 2022 und bis zu einem Gewicht bis 500 Gramm sogar ohne Drohnenführerschein.

So weit, so kompliziert, dann aber wird es leichter: Für den EU-Kompetenznachweis reicht ein Online-Test, der bis zum »späten Frühjahr« auch noch kostenlos ist, wie Cornelia Cramer, Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamts, sagt. Der Grund: Die deutschen Gesetze und Verordnungen seien noch nicht an die neue EU-Verordnung angepasst, dennoch sei das Bundesamt gesetzlich verpflichtet, eine Prüfung anzubieten. Das Bundesamt ist die einzige Behörde in Deutschland, die den Nachweis ausstellt. Bislang hätten sich fast 79.000 Menschen für die Online-Prüfung registriert, fast 75.000 hätten bestanden.

Für die Prüfung allerdings hat das Bundesamt ganz schön Kritik einstecken müssen - zu einfach und zu leicht zu manipulieren soll sie sein. Statt das Online-Training mit Fragen etwa zu Wettereinflüssen und auch die Prüfung wie erwartet in drei Stunden zu absolvieren, ist das durchaus in einer halben Stunde drin. Und das ohne jede Ahnung, denn die Antworten lassen sich beliebig oft ändern und der Test wiederholen. Wer die Antworten gibt, wird nicht kontrolliert, dennoch steht am Ende der für fünf Jahre gültige Nachweis.

Das Bundesamt weist die Vorwürfe zurück: Die offene Kategorie sei die Kategorie mit einem »sehr geringen Risiko« - vor allem leichte Drohnen würden in der Nähe von Menschen geflogen. Bei schwereren Drohnen bis 25 Kilogramm, die fernab von Menschen, Industrie oder Wohnhäusern quasi auf freiem Feld geflogen werden, »sollte nicht mehr passieren als - die Drohne fällt herunter und ist kaputt«. Ziel sei, dass sich Betreiber mit gesetzlichen und technischen Anforderungen beschäftigen - »mit dem sanften Druck einer Prüfung am Ende«.

Die Sprecherin des Bundesamts sagte auch: »Uns ist bewusst, dass auch jemand anderes als der registrierte Prüfling die Prüfung am Rechner ablegen könnte.« Aber man schätze die Gefahr der Manipulation als gering ein, der Drohnenflug in der offenen Kategorie sei ein Hobby. »Und wir gehen davon aus, dass sich 99 Prozent der Prüflinge an die geltenden Regeln halten.« Bei Missbrauch seien »Anpassungen« nicht ausgeschlossen. Vom 1. Mai an müssen sich Drohnen-Piloten oder vielmehr die Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS), wie es in der Behörde heißt, auch registrieren. Bislang gibt es weit über 100 000 Registrierungen. Und: Als unbemannte Luftfahrzeuge gelten nach den neuen Rechtsvorschriften sowohl Modellflugzeuge als auch Drohnen.

Christoph Bremer, Sprecher des Deutschen Modellflieger-Verbandes, findet den Kompetenznachweis im Grundsatz richtig: »Wer Drohnen sicher betreiben will, muss sich mit den Spielregeln auseinandersetzen.« Wer Fahrradfahren lerne, kenne die Regeln schon aus der Verkehrserziehung, das gebe es beim Fliegen nicht. Es gehe darum, ein Problembewusstsein zu schaffen.

Denn trotz aller Vorsicht im Umgang mit Drohnen: Weltweit nehmen Berichte über Beinahe-Kollisionen mit Flugzeugen zu. Anders am Himmel über Deutschland, sagt Germout Freitag, Sprecher der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig: »Wir haben noch keinen Unfall in Deutschland gehabt.« Und es gibt noch einen guten Grund, die Regeln zu kennen: Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen. (dpa)