Logo
Aktuell Panorama

BGH urteilt: Nachbar darf überhängende Äste abschneiden

Die Kiefer wächst in Nachbars Garten hinein. Darf der einfach zur Schere greifen? Das sei sein Recht zur Selbsthilfe, urteilt der Bundesgerichtshof.

BGH urteilt über Nachbarschaftsstreit um Kiefer
Zapfen hängen am Ast einer Schwarzkiefer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über einen Nachbarschaftsstreit um einen nadelnden Baum an der Grundstücksgrenze sein Urteil gesprochen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Zapfen hängen am Ast einer Schwarzkiefer. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über einen Nachbarschaftsstreit um einen nadelnden Baum an der Grundstücksgrenze sein Urteil gesprochen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

KALRSRUHE. Ein Nachbar darf Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten hineinragen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Baum dadurch absterben könnte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitag das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall (Az. V ZR 234/19). Er hob ein Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück. Der BGH betonte zugleich: Das Selbsthilferecht könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein, etwa durch Baumschutzsatzungen.

Damit unterlag vor dem obersten deutschen Zivilgericht ein Grundstückeigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine Kiefer vom Nachbarn beschnitten wird. Er hatte damit argumentiert, dass der Baum dann nicht mehr stabil stehe oder sogar absterben könne. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand eine vier Jahrzehnte alte Schwarzkiefer in Berlin, deren Äste seit langem auf das Nachbargrundstück ragen. (dpa)