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Baby stirbt nach Schütteltrauma - Haftstrafe für Vater

Ein vier Monate altes Baby stirbt, nachdem der Vater es viel zu heftig geschüttelt hat. Dafür ist der Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Prozess in Flensburg
Der Vater, der 2016 auf Sylt sein Baby getötet haben soll, ist verurteilt worden. Foto: Axel Heimken
Der Vater, der 2016 auf Sylt sein Baby getötet haben soll, ist verurteilt worden.
Foto: Axel Heimken

Wegen des gewaltsamen Todes seines Babys ist ein Mann vom Landgericht Flensburg zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Er habe den vier Monate alten Säugling im September 2016 in Westerland auf Sylt mit massivster Gewalteinwirkung unter sehr erheblicher Kraftentfaltung geschüttelt, so dass der Junge ein Schütteltrauma erlitt und sehr wahrscheinlich nur wenige Minuten nach der Tat starb, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Der 52-jährige Angeklagte wurde des Totschlags schuldig gesprochen. Aufgrund einer mehrjährigen Verfahrensverzögerung gelten sechs Monate der Strafe bereits als verbüßt.

Der angeklagte Pole, der auf Sylt lebte, habe vom 4. bis 6. September 2016 jeweils tagsüber auf seinen Sohn aufgepasst, weil dessen Mutter arbeiten musste, sagte der Vorsitzende Richter. Das Paar sei zu dem Zeitpunkt getrennt gewesen. Eine andere Betreuungsmöglichkeit habe die Mutter nicht gehabt, und der Mann habe angeboten, auf seinen Sohn aufzupassen. Sehr wahrscheinlich am 6. September am späten Nachmittag hatte der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts dann das Baby mit so viel Kraft geschüttelt, dass es ein Schütteltrauma erlitt, an dessen Folgen es starb. Der Angeklagte hatte sich während der Hauptverhandlung weder zur Tat noch zu seiner Person geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch: Der Tatnachweis sei nicht geführt. Für den Fall einer Verurteilung kam seiner Auffassung nach allenfalls eine wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. Er werde sehr wahrscheinlich in Revision gehen, sagte der Anwalt nach der Verhandlung zu Pressevertretern.

© dpa-infocom, dpa:230203-99-463014/4