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Augsburger Tötungsfall: Anwalt prüft Gang nach Karlsruhe

Augsburg (dpa) - Im Augsburger Tötungsfall vom Nikolaustag erwägt Verteidiger Felix Dimpfl, das Bundesverfassungsgericht um Prüfung zu bitten, ob die erneut angeordnete Untersuchungshaft rechtens ist.

Augsburger Tötungsfall
Kerzen und Blumen erinnern in Augsburg an den getöteten Feuerwehrmann. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Kerzen und Blumen erinnern in Augsburg an den getöteten Feuerwehrmann. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Vater eines 17-Jährigen, dem Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen wird, habe seine Kanzlei beauftragt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Dafür habe er vier Wochen nach der Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) Zeit, also bis zum 24. Januar.

Das OLG hatte am Freitag eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg revidiert, das den 17-Jährigen und fünf weitere der Beihilfe beschuldigte Jugendliche und junge Männer aus der U-Haft entlassen hatte. Sie waren am Nikolaustag auf dem Augsburger Königsplatz, als ein Siebter aus der Gruppe einen 49-Jährigen mit einem Schlag getötet haben soll. Der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter, der die deutsche, türkische und libanesische Staatsbürgerschaft hat, sitzt weiterhin wegen Totschlags in U-Haft.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, auch weil das Opfer bei der Berufsfeuerwehr gewesen war. Während das Landgericht keine Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr sah, begründete das OLG die gegenteilige Entscheidung genau damit.

Dimpfl sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, das Bundesverfassungsgericht könne prüfen, ob Grundrechte wie das Recht auf ein faires Verfahren oder Freiheitsgrundrechte verletzt wurden. »Es muss jedem die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtmäßig zu verhalten«, argumentierte er. Der Vorfall sei aber so plötzlich passiert, dass niemand der Umstehenden habe reagieren können. »Das war eine spontane Tat. Die bloße Anwesenheit ohne Möglichkeit, sich entfernen zu können, kann ja nicht strafbar sein«, sagte Dimpfl.