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Anklage beharrt auf Sanktionen für Loveparade-Angeklagte

Der Loveparade-Prozess könnte bald ohne Urteil eingestellt werden. Offen ist noch, ob mit oder ohne Auflagen. Die Staatsanwaltschaft will die Angeklagten nicht ohne Sanktionen davonkommen lassen.

Gedenkstätte
Rosen verwelken an der Loveparade-Gedenkstätte. Foto: Roland Weihrauch
Rosen verwelken an der Loveparade-Gedenkstätte. Foto: Roland Weihrauch

DÜSSELDORF. Die Duisburger Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen, den Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe ohne Geldauflagen für die Angeklagten einzustellen.

»Eine etwaige Auflage müsste spürbar sein«, habe der Anklagevertreter in einem Rechtsgespräch deutlich gemacht, berichtete der Vorsitzende Richter Mario Plein am Donnerstag. Es sei für die Staatsanwaltschaft »kaum vorstellbar, die Tat ohne jegliche Sanktion zu belassen«, sagte er.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.

Bei dem Rechtsgespräch hatten die Verteidiger, Staatsanwälte, Nebenklage-Anwälte und Richter am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den weiteren Ablauf des Verfahrens gesprochen. Verfahrensbeteiligte berichteten anschließend übereinstimmend, dass das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen alle zehn Angeklagten einstellen will, in drei Fällen mit Auflagen. Der Prozess würde damit ohne Urteil beendet.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte am Donnerstag, dass die Vorschläge des Gerichts nun geprüft würden. Bis zum 5. Februar wolle man eine Stellungnahme dazu abgeben.

Überlebende und Angehörige hatten lange auf einen Strafprozess gewartet, der schließlich im Dezember 2017 begann. Wegen der Größe des Verfahrens verhandelt das Landgericht Duisburg in einer Kongresshalle im benachbarten Düsseldorf.