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Abgeordneter zum Fall Prinz Andrew: Wer zahlt?

Der zweitälteste Sohn der britischen Königin hat sich mit der Klägerin Virginia Giuffre auf einen Vergleich geeinigt. Doch wo kommen die Millionen her, die der Prinz zahlen muss?

Prinz Andrew
Prinz Andrew, Herzog von York, steht unter Beobachtung. Foto: Steve Parsons
Prinz Andrew, Herzog von York, steht unter Beobachtung.
Foto: Steve Parsons

Ein britischer Abgeordneter hat davor gewarnt, dass bei dem Vergleich um Missbrauchsvorwürfe gegen Prinz Andrew öffentliche Gelder eingesetzt werden könnten.

Wie am Dienstag bekannt wurde, hatte sich der zweitälteste Sohn von Queen Elizabeth II. in der Klage von Virgina Giuffre in New York auf einen Vergleich mit der US-Amerikanerin geeinigt.

Berichten zufolge soll sich Andrew zur Zahlung von bis zu zwölf Millionen Pfund (umgerechnet mehr als 14,3 Millionen Euro) verpflichtet haben. »Es gibt ein Risiko, dass dies zu Lasten der Öffentlichkeit gehen wird«, sagte der Labour-Abgeordnete Andy McDonald der BBC am Mittwochabend und fügte hinzu: »Wir müssen genau wissen, woher das Geld kommt.« Er werde das Thema in der kommenden Woche im Parlament zur Sprache bringen, so McDonald weiter.

Schatten über dem Thronjubiläum der Queen

Die Klägerin Virginia Giuffre wirft Andrew vor, sie als Minderjährige mehrfach missbraucht zu haben. Sie gibt an, Opfer eines von dem US-Multimillionär Jeffrey Epstein und seiner Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell aufgebauten Missbrauchsrings geworden zu sein. Nach eigenen Angaben wurde sie dabei zum Missbrauch an den Royal vermittelt. Andrew weist die Vorwürfe zurück.

Der 61-jährige Prinz hatte zunächst angekündigt, sich einem Geschworenenprozess zu stellen. Bereits für den 10. März war ein Verhör durch Giuffres Anwalt angesetzt. Das Verfahren drohte, das 70. Thronjubiläum der Queen in diesem Jahr zu überschatten. Vermutet wird daher, dass sich Andrew dem Druck der Königsfamilie beugen musste. Spekuliert wird, die 95-jährige Monarchin könnte ihrem Sohn mit ihrem privaten Vermögen unter die Arme greifen. Doch die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Eigentum ist nicht immer einfach bei dem Staatsoberhaupt.

© dpa-infocom, dpa:220217-99-169425/2