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23-Jährige von Fahnenmast erschlagen - Prozessbeginn

Wer ist für den tragischen Tod einer Auszubildenden durch einen umgestürzten Fahnenmast in Kiel verantwortlich? Zwei Bayern müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Fahnenmast-Prozess
In Gedenken: Blumen liegen auf dem Platz vor dem Kieler Rathaus. Foto: Wolfgang Schmidt
In Gedenken: Blumen liegen auf dem Platz vor dem Kieler Rathaus.
Foto: Wolfgang Schmidt

Die etwa 50 neuen Auszubildenden der Stadt Kiel versammeln sich gerade für ein Begrüßungsfoto auf dem Rathausplatz. Dann fährt ein Lastwagen rückwärts gegen einen nahe stehenden Fahnenmast. Die 14 Meter hohe Stange bricht und erschlägt eine 23-Jährige.

Für diesen tragischen Vorfall am 3. August 2020 müssen sich seit Montag ein 62 Jahre alter Lkw-Fahrer und sein 75 Jahre alter Beifahrer vor dem Kieler Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die Männer aus Bayern wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Mehrere Zeugen schilderten im Prozess den Vorfall mit dem Lastwagen. »Der ist einfach so gegen den Fahnenmast gefahren«, sagte ein Auszubildender. Er habe noch Vorsicht gerufen. Befragt wurde auch ein Fotojournalist der »Kieler Nachrichten«, der auf einem kleinen Rathausbalkon Bilder von den Auszubildenden machen wollte und mitbekam, wie der Lkw zurücksetzte. »Wir haben von oben noch geschrien.« Der Fahnenmast habe geknackt und sich dann gesenkt. »So dass viele noch Zeit hatten, sich in Deckung zu bringen«, sagte er. 

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die beiden Männer mit dem widerrechtlichen Befahren des Platzes und dem Zurücksetzen des Lkw mit Kran ohne erforderliche Einweisung das Unglück mitverursacht haben. Laut Anklage haben sie den Platz ohne Genehmigung befahren, um Bau-Material für die Renovierung der Rathaus-Fassade transportieren zu können.

Das Verbot, den Platz zu befahren, sei beiden Männern durch ein Verkehrsschild ersichtlich gewesen, sagte die Staatsanwältin. Bei der Vorbereitung, den Anhänger später wieder anzukoppeln, sei der Lastwagen schließlich beim Rückwärtsfahren gegen den Fahnenmast gefahren.

Anders als für die Staatsanwaltschaft steht für Richter Sebastian Schwarz in Frage, ob der 75-Jährige den Lkw-Fahrer überhaupt beim Rückwärtsfahren einwies beziehungsweise ob er dabei einen Fehler machte. War dies gar nicht der Fall, könnte der Mann demnach nicht belangt werden.

Die Mutter der 23-Jährigen tritt als Nebenklägerin auf. Sie verfolgte den ersten Verhandlungstag im Saal. Die Frau wolle erfahren, wer für den Tod der Tochter verantwortlich sei. Der Prozess sei ein stückweit Trauerarbeit. »Die Familie leidet extrem darunter«, sagte ihr Anwalt. Seine Mandantin empfinde das von den Verteidigern erfolgte Angebot, mit den Angeklagten über das Geschehen zu sprechen, als zu spät.

Nach Darstellung des Verteidigers des Lkw-Fahrers handelte es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände. »Nach aktuellem Stand ist ein Zuordnen des Verschuldens nicht möglich.« Dafür gebe es zu viele Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten. Dies betreffe beispielsweise die Frage, ob eine Genehmigung für das Befahren des Platzes vorgelegen habe oder nicht.

Am Montag vernahm das Gericht mehrere Polizisten als Zeugen. Einer von ihnen hatte im August 2020 den Fahrer befragt. Dabei habe der 62-Jährige ausgesagt, er habe den Fahnenmast nicht im Rückspiegel gesehen. »Das Ganze soll in Schrittgeschwindigkeit passiert sein.« Am Nachmittag sollten weitere Zeugen befragt werden. Auch der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD) war Augenzeuge des Unglücks. Nach dem Unfall wurden die Auszubildenden ebenso wie Fahrer und Beifahrer von einem Kriseninterventionsteam betreut.

Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge ergaben die Ermittlungen auch einen Materialfehler des Fahnenmasts. Dem Hersteller droht ein Verfahren wegen eines möglichen Mitverschuldens. Die Ermittlungen dazu dauern aber noch an. In dem Verfahren gegen die beiden Männer aus Süddeutschland könnte am 11. Mai das Urteil fallen. Fahrlässige Tötung wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft.

© dpa-infocom, dpa:220425-99-33694/5