Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.
Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - mit dem »Gefällt-mir«-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung »als Gesamtpaket« zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können. (dpa)