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Kartellamt untersagt auch Booking.com Bestpreisklauseln

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat einem weiteren Hotel-Buchungsportal Bestpreisklauseln untersagt. Bis Ende Januar 2016 müsse der Anbieter Booking.com die Vorgaben vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, teilte die Behörde mit.

Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Foto: Caroline Seidel
Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Foto: Caroline Seidel
Das Bundeskartellamt sieht in den Bestpreisklauseln eine Einschränkung des Wettbewerbs. Foto: Caroline Seidel

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