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Künast gewinnt Rechtsstreit um Löschung von Falschzitaten

Im Internet wird die Politikerin Renate Künast falsch zitiert. Um Facebook zur Löschung der Montagen zu zwingen, zieht die Grüne vor Gericht. Nun gibt es ein Urteil.

Bundestag
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) setzt sich im Streit um ein ehrverletzendes Meme vor Gericht gegen den Facebook-Konzern Meta durch. Foto: Christoph Soeder
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) setzt sich im Streit um ein ehrverletzendes Meme vor Gericht gegen den Facebook-Konzern Meta durch.
Foto: Christoph Soeder

Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat einen juristischen Erfolg gegen den Facebook-Konzern Meta im Streit um ehrverletzende Falschzitate errungen.

Die Grünen-Politikerin könne verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination - ein Meme - mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt werde, entschied das Landgericht Frankfurt am Freitag. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt müsse das Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige Internetadresse löschen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 2-03 O 188/21)

Auf Facebook veröffentlichten Internetnutzer ein Bild von Künast, dem ein falsches Zitat zum Thema Integration beigefügt war: »Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.« Die Politikerin verlangte von dem Konzern Meta als Betreiber von Facebook die Löschung des Eintrages. Der Post wurde außerdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout und anderer Webadresse.

Persönlichkeitsrechte verletzt

Durch das Falschzitat werde Künast in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, entschieden die Frankfurter Richter. Ein Diensteanbieter müsse zwar nicht ohne einen Hinweis alle ins Netz gestellten Beiträge auf eine Rechtsverletzung prüfen. »Nachdem Renate Künast aber konkret darauf hingewiesen hatte, dass die ihr zugeschriebene Äußerung ein falsches Zitat ist, muss sie diesen Hinweis nicht für jeden weiteren Rechtsverstoß unter Angabe der URL wiederholen.« Das Unternehmen habe zudem nicht belegt, dass es technisch und wirtschaftlich unzumutbar sei, identische und ähnliche Memes zu erkennen.

In seinem Urteil billigte das Gericht Künast außerdem eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu. Meta sei der Verpflichtung nicht nachgekommen, die Plattform von weiteren Falschzitaten zu befreien. Das Urteil kann mit einer Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.

»Wir werden nun die Urteilsgründe abwarten und weitere mögliche Schritte prüfen«, erklärte eine Sprecherin von Meta. Um Falschinformationen zu erkennen und zu kennzeichnen, arbeite man mit unabhängigen Faktenprüfern zusammen. »Wir haben das von Frau Künast gemeldete Falschzitat von der Facebook-Plattform entfernt und haben in diesem Fall weitere Maßnahmen ergriffen, um außerdem identische Inhalte zu identifizieren und zu entfernen«, hieß es.

Künast war in dem Prozess von der Organisation Hateaid unterstützt worden, die sich gegen Hass und Hetze im Netz einsetzt. »Das Urteil ist eine Sensation. Das Gericht hat klargestellt, dass soziale Medien Verantwortung für den Schutz der Nutzenden tragen«, erklärte Hateaid am Freitag. Vor allem könnten Betreiber nun nicht länger behaupten, dass die Last für das Auffinden rechtswidriger Inhalte allein bei den Betroffenen liege.

Künast bezeichnete das Urteil in einer gemeinsamen Mitteilung mit Hateaid als »Meilenstein für unsere Demokratie«: »Diese Grundsatzentscheidung mit der Pflicht alle vorhandenen Falschzitate zu löschen, nimmt die Plattformen endlich in die Pflicht.«

© dpa-infocom, dpa:220408-99-850620/3