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Google darf Namen mit Such-Ergänzung »bankrott« versehen

Bei der Suche vervollständigt Google in der Regel die Suchbegriffe mit Ergänzungsvorschlägen. Die Auswahl ist nicht immer jedem recht. Ein Kläger versuchte vor Gericht dagegen vorzugehen - ohne Erfolg.

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Den Namen des Klägers darf Google auch weiterhin bei der Suche mit dem Ergänzungsvorschlag »bankrott« kombinieren. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Den Namen des Klägers darf Google auch weiterhin bei der Suche mit dem Ergänzungsvorschlag »bankrott« kombinieren.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Ohne Erfolg hat ein Unternehmer vor Gericht versucht, der Internet-Suchmaschine Google zu verbieten, seinen Namen mit dem Ergänzungsvorschlag »bankrott« zu kombinieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies am Donnerstag die Unterlassungsklage des Mannes vollständig zurück, wie eine Justizsprecherin berichtete. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung, befanden die Richter. Das Urteil (Az.: 16 U 10/22) ist noch nicht rechtskräftig.

Über einen Löschungsanspruch müsse grundsätzlich auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls entschieden werden, führte das Gericht aus. Den Persönlichkeitsrechten des Klägers stünden unter anderem die Zugangsinteressen der Internetnutzer wie auch der Öffentlichkeit entgegen.

Im konkreten Fall ist der Kläger der Inhaber einer Unternehmensgruppe, die Inneneinrichtungen von Hotels designt. Zwei Unternehmen der Gruppe waren laut Gericht vor rund zehn Jahren im Zusammenhang mit deutschen Steuerermittlungen in die Insolvenz gegangen. Ein Inkasso-Unternehmen hatte in diesem Zusammenhang auf einer Website den Namen des Klägers genannt. Neben der Auto-Vervollständigung mit dem Wort »bankrott« muss der Kläger auch dulden, dass Google auf diese Seite verlinkt.

Mitteilung OLG

© dpa-infocom, dpa:230420-99-387011/2