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Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

Berlin (dpa) - Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist am Freitag in abgeschwächter Form vom Bundestag beschlossen worden.

In der Debatte um das Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizen
In der Debatte um das Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Bestandteile von deren Texten verwenden. Foto: Soeren Stache
In der Debatte um das Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Bestandteile von deren Texten verwenden. Foto: Soeren Stache

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