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BGH stärkt Rückgaberechte von Online-Kunden

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Käufen im Internet gestärkt und Anbieter wie die Plattform eBay in Zugzwang gebracht. Denn laut einem Urteil vom Mittwoch reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware auf den Kunden abzuwälzen.

eBay
Immer mehr Hehler, Fälscher (von Markenprodukten) und Betrüger glauben, ihre dunklen Geschäfte ganz ungestraft im World Wide Web abwickeln zu dürfen. FOTO: DPA
Immer mehr Hehler, Fälscher (von Markenprodukten) und Betrüger glauben, ihre dunklen Geschäfte ganz ungestraft im World Wide Web abwickeln zu dürfen. FOTO: DPA

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