Amazon macht im EU-Wettbewerbsverfahren Zugeständnisse zugunsten anderer Händler auf seiner Plattform. Unter anderem verpflichtete sich der Konzern, keine nicht-öffentlichen Daten der Händler zur Gestaltung eigener Angebote zu verwenden. Dass Amazon auf Basis solcher Informationen zum Beispiel Produkte unter Eigenmarken herausbringe und die Händler damit unter Druck setze, war einer der Vorwürfe, die die Wettbewerbsuntersuchung ausgelöst hatten.
Weitere Zusagen betreffen einen »diskriminierungsfreien« Zugang zur Teilnahme am Prime-Programm von Amazon, über das Abo-Kunden auch Artikel anderer Händler kostenlos geliefert bekommen. Prime-Händler sollen auch selbst auswählen können, mit welchem Versanddienst ihre Waren zugestellt werden. Und in der sogenannten »Buy Box« mit hervorgehobenen Artikeln solle neben dem Gewinner der Auktion auch der zweitplatzierte Händler Platz finden, wenn sein Angebot bei Preis oder Lieferung erheblich anders ist.
Nun werde bis zum 9. September die Meinung der Amazon-Rivalen zu den Zusagen eingeholt, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Sie hatte das Verfahren 2019 eröffnet. Amazon betonte, man sei mit »etlichen« Schlussfolgerungen der Kommission zwar weiter nicht einverstanden, habe aber konstruktiv daran gearbeitet, ihre Bedenken auszuräumen.
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