STUTTGART. Im Verfahren gegen Ex-Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ist trotz des Stuttgarter Urteils wahrscheinlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das Landgericht verurteilte die Angeklagte am Donnerstag zwar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr mitsamt einer saftigen Geldbuße. Ihr Verteidiger Bernd Schneider sah aber ihre Schuld durchaus nicht erwiesen. Direkt nach dem Urteil kündigte er Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Man befinde sich in einer »Aussage-gegen-Aussage-Situation«.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.