KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Unterhaltspflichten erwachsener Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern. Im konkreten Fall hatte die Stadt Bochum von einer 66-jährigen Frau mit geringem Einkommen verlangt, dass sie ein zinsloses Darlehen auf ihren Hausanteil aufnimmt. Damit sollte sie für ihre Mutter Pflegeheimkosten von rund 62 000 Euro begleichen. Die mündliche Verhandlung des Ersten Senats war am Dienstag; das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
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