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Wann Lauscher abschalten müssen

KARLSRUHE. Wer glaubte, das Bundesverfassungsgericht könne den anhaltenden Aufrufen zum Kampf gegen den Terrorismus nicht widerstehen, sieht sich nun wohl endgültig eines Besseren belehrt. Wie schon der Zweite Senat vor gut einer Woche beim Europäischen Haftbefehl, zögerte am Mittwoch auch der Erste Senat nicht, die Befugnisse der Ermittler deutlich zurückzuschneiden. Der Stopp des niedersächsischen Abhörgesetzes dürfte Konsequenzen haben: Karlsruhe hat sich dem seit Jahren anhaltenden Trend zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung unübersehbar in den Weg gestellt.

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