Aktuell Politik

Teilerfolg für Flughafen Lahr

MANNHEIM. Im Kampf um die Genehmigung von Passagierflügen hat der Flughafen Lahr wieder bessere Karten. In der juristischen Auseinandersetzung des Airports mit dem Regierungspräsidium Freiburg hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Montag entschieden, dass die Ablehnung des Lahrer Antrags durch die Behörde rechtswidrig ist. Die Belange der Black Forest Airport Lahr GmbH (BFAL) als Betreiber, des Ortenaukreises sowie der umliegenden Städte und Gemeinden seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, erklärte das Gericht.

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