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Stiftung: Bürger bei Patientenverfügung allein gelassen

Berlin (dpa) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat dem Gesetzgeber vorgeworfen, den Bürger bei der Erstellung von Patientenverfügungen allein zu lassen.

Die Stiftung Patientenschutz vermutet, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Mensch
Die Stiftung Patientenschutz vermutet, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt sind. Foto: Jens Kalaene
Die Stiftung Patientenschutz vermutet, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt sind. Foto: Jens Kalaene

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