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Steuerprivileg für Geländewagen fällt

BERLIN. Besitzer schwerer Geländewagen müssen vom 1. Mai an tiefer in die Tasche greifen. Im Zuge der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung fällt das Steuerprivileg für »Edel-Geländewagen« weg. Bisher wurden Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht wie Nutzfahrzeuge besteuert. Viele Besitzer von Geländewagen wie einem VW Touareg, BMW X5 oder einem Mercedes M-Klasse ließen daher das Gewicht ihres Fahrzeugs erhöhen, um weniger Kfz-Steuer zu zahlen. Nun wird die Steuer nach Größe des Hubraums statt nach Gewicht entrichtet. Dann würde aber auch für viele Wohnmobile die Kfz-Steuer drastisch steigen, was Koalition und Teile der Opposition nicht wollten. Für Wohnmobile wird daher eine Ausnahmeregelung angestrebt. (dpa)

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