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Spendenaffäre um Weidel zieht weitere Kreise

Neben der Spende aus der Schweiz auch noch ein Großbetrag aus Belgien: Warum hat Alice Weidel die Geldeingänge nicht dem Bundestag gemeldet? Der Prüfer der Partei hält ihr Handeln für korrekt. Fragt sich, ob die Staatsanwaltschaft das auch so sieht.

Alice Weidel
Alice Weidel. Foto: Felix Kästle/Archiv
Alice Weidel.
Foto: Felix Kästle/Archiv

Berlin (dpa) - Mit der Bekanntgabe einer weiteren Geldüberweisung an die AfD aus Belgien ist die Partei offensichtlich einem Medienbericht zuvorgekommen.

Wie das ARD-Portal »tagesschau.de« berichtet, hatten WDR, NDR und »Süddeutsche Zeitung«, die zuvor die Großspende aus der Schweiz offengelegt hatten, bereits am Wochenende erfahren, dass der Bodensee-Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel eine Überweisung auch aus Belgien erhalten hatte. Am Mittwoch hätten sie Weidel um eine Stellungnahme dazu gebeten. Am Abend machte die Bundespartei den Vorgang dann öffentlich.

Der Kreisverband hatte bereits 130.000 Euro aus der Schweiz erhalten und erst nach Monaten zurücküberwiesen - Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Nach der AfD-Mitteilung aus der Nacht zu Donnerstag waren auf dem Konto des Kreisverbands am 13. Februar zudem 150.000 Euro aus Belgien eingegangen, mit dem Absender »Stichting Identiteit Europa« (Stiftung Identität Europa).

Der Vorgang sei geprüft worden. »Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von «Stichting Identiteit Europa» nicht anzunehmen«, erklärte die Partei. »Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung des Betrages in voller Höhe an den Absender.«

Der Absatz des Paragrafen regelt, unter welchen Bedingungen Parteien Spenden aus dem Ausland annehmen dürfen, etwa wenn es sich um Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen oder anderen EU-Bürgers handelt. Nach heutiger Einschätzung der Partei hätte sie das Geld als Spende annehmen dürfen.

Der neue Vorgang sei der Bundesgeschäftsführung am Dienstag von Vertretern des Kreisvorstandes mitgeteilt worden. AfD-Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß habe die Bundestagsverwaltung am selben Tag darüber in Kenntnis gesetzt, hieß es von der AfD weiter.

Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisverband gegangen, zwischen Juli und September 2017, gestückelt und mit dem Verwendungszweck »Wahlkampfspende Alice Weidel«. Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, »treuhänderisch für einen Geschäftsfreund«, wie deren Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und »Süddeutscher Zeitung« mitgeteilt hatte.

Weidels Kreisverband soll laut »tagesschau.de« nach den Recherchen von WDR, NDR und »Süddeutscher Zeitung« vom Schweizer Geld 16 000 Euro Anwaltskosten bezahlt haben. Ende 2017 seien nur noch 107 000 Euro auf dem Kreiskonto gewesen - zu wenig, um die Schweizer Spende zurückzuzahlen. Das Geld aus dem EU-Land Belgien - von wo aus eine Parteispende nicht illegal ist, aber ab 50 000 Euro dem Bundestag gemeldet werden müsste - ging nach den AfD-Angaben im Februar 2018 ein. Nach Weidels Angaben wurde die Schweizer Summe im April zurücküberwiesen. Im Mai wurde laut AfD dann die belgische Überweisung zurückgezahlt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte bereits vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft laut den Immunitätsregeln dann nach 48 Stunden, also ab Freitag - falls das Parlament dem nicht widerspricht. »Der staatsanwaltlichen Ermittlung sieht Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sie entlasten«, sagte ihr Sprecher.

Mit der internen Prüfung der Zahlungseingänge aus der Schweiz und Belgien betraute die AfD den Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Dieser erklärte laut der Mitteilung: »Die Unterlassung der unverzüglichen Anzeige des Zahlungseinganges aus der Schweiz war keinesfalls fahrlässig, schon gar nicht vorsätzlich und somit kein schuldhaftes Zögern. Der Zahlungsvorgang ist Dr. Alice Weidel in keiner Weise anzulasten. Im Fall der Stiftung aus Belgien hat Dr. Weidel entschieden, dass die Spende nicht angenommen wird, sondern die Zahlung zurücküberwiesen wird. Das Handeln von Dr. Weidel war in jeder Hinsicht korrekt.«

Maßgebliche Funktionäre der baden-württembergischen AfD wollen vom Geld aus Belgien nichts gewusst haben. Entsprechend äußerten sich Landesschatzmeister Frank Kral und Landesparteichef Ralf Özkara laut »tagesschau.de«. Kral sagte demnach, er sei auch in keine juristische Prüfung eingebunden gewesen.

Die FDP fordert, dass Bundstagspräsident Wolfgang Schäuble das Finanzgebaren der AfD insgesamt überprüfen lässt. »Das betrifft neben unzulässigen Spenden aus der Schweiz und Verstößen gegen die Anzeigepflicht nach der Spende aus Belgien weitere Aspekte«, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, in Berlin. »Auf den Prüfstand gehören vor allem die Aktivitäten des in Stuttgart ansässigen «Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten», der die AfD in Wahlkämpfen massiv unterstützt.«

Parteiengesetz, Paragraf 25