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Spahn provoziert Gegner des Werbeverbots für Abtreibungen

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Rufe nach einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen scharf kritisiert und heizt damit auch den koalitionsinternen Streit wieder an.

Schwangerschaftsabbruch
Foto: Peter Endig Foto: Peter Endig
Foto: Peter Endig
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»Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos«, sagte er der »Bild am Sonntag«. »Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht.«

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach warf Spahn vor, mit seiner Zuspitzung zu spalten, was ungut für die Debatte sei. »Es geht nicht um Werbung für Abtreibung, sondern neutrale Information«, schrieb Lauterbach am Sonntag bei Twitter. »Wollen wir wirklich, dass in Doppelmoral Abtreibung zwar erlaubt ist, Frauen aber ins Ausland fahren müssen?« Tatsächlich wurden im vergangenen Jahr in Deutschland allerdings rund 101 200 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen - 2,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, wieder versuche sich Spahn mit Hardliner-Positionen zu profilieren, »diesmal auf Kosten von Frauen in Notlagen und in Gewissensnöten«. Es gehe um leichteren Zugang zu sachlichen Informationen und nicht um kommerzielle Werbung. Linke-Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte sagte: »Immer wieder sonntags: Jens Spahn muss etwas Rückschrittliches erklären.« Am vergangenen Wochenende hatten Äußerungen des konservativen CDU-Politikers zu Hartz-IV-Sozialleistungen für Wirbel gesorgt.

Die Fraktionschefs von Union und SPD hatten sich verständigt, dass die Regierung einen Vorschlag in dieser Frage vorlegen soll. Die SPD zog daraufhin einen Antrag für ein Aus des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a zurück, der Werbung für Abtreibungen verbietet. Diese sind in Deutschland grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen oder nach Beratung der Frau unter Bedingungen möglich. Der Paragraf 218ff, der dies regelt, ist ein nach langen Debatten gefundener Kompromiss.

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