REUTLINGEN. Das oberste EU-Gericht erhöht die Hürden für schnelle Asylverfahren. Die Auflagen sind in humanitärer und juristischer Hinsicht richtig. Sie erschweren aber zunächst einmal die politisch notwendige Migrationswende in Europa. Die EU-Staaten können sichere Herkunftsländer ausweisen. Unter drei Bedingungen: Sie müssen die Gründe offenlegen, außerdem müssen alle Bevölkerungsgruppen und alle Landesteile sicher sein. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschlossen. Erst dann sind schnelle Asylverfahren statt langwierige Einzelfallprüfungen erlaubt. Damit folgt der EuGH geltendem EU-Recht und garantiert den Anspruch jedes Einzelnen auf Schutz.
Diese Regelung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. Dafür gibt es zu viele bewaffnete Konflikte und zu viele Fluchtbewegungen. In den meisten Weltregionen ist Homosexualität gesellschaftlich geächtet und teils gesetzlich strafbar. In arabischen und afrikanischen Bürgerkriegsländern mit schwachen Regierungen, lokalen Warlords und islamistischen Terrorgruppen gibt es immer Kampfgebiete. So schlimm das Leben für die Menschen dort sein mag: Nicht alle können nach Europa kommen. Das würde das Staatenbündnis sprengen - politisch, wirtschaftlich, sozial.
Die Lösung ist eine transparente, konsequente, restriktive Asylpolitik. Dazu gehören schnelle Entscheidungen ohne die Möglichkeit, mittels Berufung und Revision den Aufenthalt immer weiter zu verlängern. Diesem Kurswechsel hat der EuGH mit seinem Urteil erst mal einen Dämpfer verpasst. Das Gericht hat allerdings auch einen Ausweg aufgezeigt: Die EU könnte die für Juni 2026 geplante Asylreform vorziehen, schlugen die Richter vor. So hat das Urteil auch etwas Gutes: Es könnte eine gesamteuropäische Regelung beschleunigen, anstatt dass jeder »sein eigenes Ding« macht. (GEA)

