BERLIN. Alle Bundesbehörden werden vom 1. August an Briefe und Verordnungen nach den neuen Rechtschreibregeln abfassen. Dies teilte das Bundesinnenministerium mit. Das gilt für die neuen Schreibweisen, die nach dem Beschluss der Kultusminister als »unstrittig« gelten. Für diejenigen Teile des neuen Regelwerks, bei denen noch Änderungsvorschläge des Rates für die Rechtschreibung zu erwarten sind, soll weiter die Übergangsfrist gelten. Dies gilt für Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und die Zeichensetzung.
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