BERLIN. Zum Abbau der Winterarbeitslosigkeit am Bau soll künftig ein Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit breiter Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf der großen Koalition. Das neue Kurzerarbeitergeld soll bei saison- und witterungsbedingtem Arbeitsausfall zwischen Dezember und März für mehr ganzjährige Beschäftigung sorgen. Die Regelung soll im kommenden Winter erstmals greifen. Sie ist vorerst auf den Bau beschränkt, kann nach einem zweijährigem Test aber auf andere Branchen ausgedehnt werden. Das Saisonkurzarbeitergeld beträgt bei Arbeitnehmern ohne Kind 60 Prozent, mit Kindern 67 Prozent des vorigen Netto-Entgelts. Wer das neue Kurzarbeitergeld erhält, bleibt beim Arbeitgeber angestellt, wird aber auf »Kurzarbeit-Null« gestellt und taucht nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf. Das bisherige Winterausfallgeld wurde bislang im Durchschnitt an 140000 bis 150000 Beschäftigte bezahlt, jedoch erst nach der 31. Ausfallstunde.
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