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Pandemie-Notlage verlängert: So haben Abgeordnete aus der Region abgestimmt

Trotz einer bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 18,6 hat der Bundestag die Pandemie-Notlage nationaler Tragweite heute verlängert. Der GEA hat nachgefragt, wie die Bundestagsabgeordneten von CDU, FDP, Grüne und Linke aus Reutlingen und der SPD-Abgeordnete aus Tübingen abgestimmt haben.

Bundestag
Blick in den Plenarsaal des Bundestags. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Blick in den Plenarsaal des Bundestags. Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN/REUTLINGEN. Trotz einer bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von 18,6 hat der Bundestag die Pandemie-Notlage nationaler Tragweite verlängert. Sie dient als rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Testkosten. Dafür hatten Redner von Union und SPD geworben. Die Grünen stimmten trotz Kritik zu. Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linke wandten sich gegen eine Verlängerung. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der Bundestag hatte die »epidemische Lage« erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt. Ohne Verlängerung würde die epidemische Lage Ende Juni auslaufen. Nun wird sie maximal für drei Monate verlängert. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise.

Michael Donth, CDU

Der CDU-Abgeordneter Michael Donth
Der CDU-Abgeordnete Michael Donth. Foto: Pedersen/dpa
Der CDU-Abgeordnete Michael Donth.
Foto: Pedersen/dpa

Ich stehe als Abgeordneter hinter der Verlängerung der Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Schließlich ist diese auch die Basis für alle auch in den kommenden Monaten notwendigen Regelungen. Alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen der Bundesregierung sind an diesen Beschluss geknüpft.

Ziel ist es, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit möglichst zu reduzieren, indem mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft wird. Da wir nicht wissen, wie sich die Lage auch kurzfristig entwickelt, ist eine weitere Verlängerung in meinen Augen gerechtfertigt, zumal der Deutsche Bundestag sie auch jederzeit aufheben kann, wenn es die Situation zulässt. Geplant ist, die epidemische Lage im September nicht erneut zu verlängern.

Martin Rosemann, SPD

Der Tübinger SPD-Abgeordnete Martin Rosemann.
Der Tübinger SPD-Abgeordnete Martin Rosemann. Foto: Stache/dpa
Der Tübinger SPD-Abgeordnete Martin Rosemann.
Foto: Stache/dpa

Ich habe dafür gestimmt, das Fortbestehen der epidemischen Lage in Deutschland festzustellen. Auch ich wünsche mir ein schnelles Ende der Pandemie. Die momentan niedrigen Infektionszahlen sind sehr erfreulich.

Wir sehen, dass sich unsere gemeinsamen Anstrengungen auszahlen. Doch klar ist auch: Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Immer noch infizieren sich in Deutschland täglich Menschen mit dem Coronavirus. Ein Wiederanstieg der Infektionszahlen ist auch bei uns nicht ausgeschlossen. Hinzu kommen Virus-Varianten. In dieser Situation wäre es falsch, die epidemische Lage in Deutschland jetzt für beendet zu erklären. Deshalb läuft sie nun mit der Entscheidung des Deutschen Bundestags für maximal drei weitere Monate, wenn sie nicht schon früher beendet werden kann.

Beate Müller-Gemmeke, Grüne

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke. Foto: Juta/dpa
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke.
Foto: Juta/dpa

Ich habe der Verlängerung der pandemischen Notlage zugestimmt. Denn auch wenn die Infektionszahlen stark sinken, ist die Pandemie noch nicht gebannt. Wir wissen nicht, wann ausreichend Menschen geimpft sind und ob es im Herbst zu einer vierten Welle kommt. Daher halten wir noch einmal eine Verlängerung für nötig. Derzeit ist außerdem eine Vielzahl von Regelungen an die pandemische Lage geknüpft. Manche davon sind weiterhin notwendig und sollten aber auf eine verfassungsrechtlich und gesetzlich solide Grundlage gestellt werden. Das gilt etwa für die Maskenpflicht oder einheitliche Einreiseregelungen, um der Reisemobilität im Sommer gewachsen zu sein. Auch Regelungen zum Familiengeld und beim Bafög sind weiter wichtig. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, bis September das Regelungschaos der pandemischen Lage zu entwirren und dem Bundesgesundheitsminister Spahn seine Sonderbefugnisse wieder zu entziehen. Bundestag und Bundesrat müssen bei diesen wichtigen Regelungen wieder mitbestimmen.

Pascal Kober, FDP

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober. Foto: privat
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober.
Foto: privat

Ich habe mit »Nein« und damit gegen eine Verlängerung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite gestimmt. Die Pandemie ist nicht überwunden, doch hat sich die Lage deutlich entspannt. Pandemiepolitik gehört in das Parlament, wo sich die Bevölkerung in ihrer ganzen Breite spiegelt. Wenn selbst oberste Kontrollinstanzen der Exekutive wie der Bundesrechnungshof Alarm schlagen und in der Umgehung des Parlaments eine Gefahr sehen, bestätigt das die Haltung der FDP: Das Parlament darf seine Rechte auch nicht gut gemeint an die Regierung abtreten. Mit sinkender Inzidenz, geringem R-Wert und steigender Impfquote entfällt eine Begründung für die epidemische Lage nationaler Tragweite.

Alle notwendigen Maßnahmen können auch im Parlament beschlossen werden. Der Bundestag hat gezeigt, dass er schnelle Entscheidungen in der Pandemiebekämpfung treffen kann.

Jessica Tatti, Linkspartei

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti. Foto: privat
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti.
Foto: privat

Ich habe gegen eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis Ende September gestimmt. Das war keine einfache Entscheidung, denn natürlich besteht die Pandemie fort. Zudem ist unklar, wie sich bekannte oder neu auftauchende Viren-Varianten auf die Gefährdungslage auswirken könnten. Ausschlaggebend für mich war, dass die bundesweite Inzidenz aktuell unter 20 liegt und weiter sinken soll. Das rechtfertigt keine Fortsetzung der Einschränkung von Grundrechten.

Falls die Inzidenzen in Deutschland wieder deutlich steigen sollten, gibt es immer die Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestages, um die epidemische Lage von nationaler Tragweite erneut auszurufen, die bis zum 30. Juni ohnehin fortbesteht. Ich hoffe, dass es dazu nicht kommen wird. (GEA)