STUTTGART. Es ist tatsächlich ein Novum: Ein Flughafen, der nur von Luftfahrtunternehmen angesteuert werden darf, wenn die Passagiere ein Hin- und Rückflugticket einschließlich einer Eintrittskarte zum nahe gelegenen Europa-Park Rust oder einer dort stattfindenden Veranstaltung besitzen. Auf diese Regelung soll der Flugplatz Lahr verpflichtet werden, und so soll die Genehmigung als Sonderflughafen für den Passagier-Bedarfsflugverkehr im Verkehrsplan des Landes und im Landesentwicklungsplan festgeschrieben werden. Unberührt von dieser Regelung bleiben die in Lahr bestehenden Regelungen für den Luftfrachtverkehr.
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